Drängeln auf der Autobahn ist strafbare Nötigung

Das Amtsgericht Emmendingen hat einmal mehr gezeigt, dass das Drängeln auf Autobahnen strafbar ist. Dazu gehört: zu dichtes Auffahren, rechts Überholen, gefährliches Fahren beim Links-Einordnen.

Im vorliegenden Fall verurteilte das Amtsgericht einen 49-Jährigen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à zehn Euro und verhängte ein zweimonatiges Fahrverbot.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zu dicht auf das Auto des Geschädigten auffuhr. Da der Geschädigte dennoch keinen Platz machte, setzte der Angeklagte die Lichthupe ein.
Da die beiden Fahrer den gleichen Weg hatten, wiederholte sich das Geschehen wenig später. Der Angeklagte setzte dabei erneut seine Lichthupe ein. Nach Aussage des Gutachters betrug der Abstand zwischen den beiden Autos bei Tempo 120 weniger als fünf Meter. Anschließend habe den Angeklagte noch rechts überholt. Der Geschädigte fuhr direkt zum Revier der Autobahnpolizei und erstattete Anzeige.

Im Prozess leugnete der Angeklagte die Tat. Dennoch sah die Staatsanwaltschaft die Schuld des Angeklagten als erwiesen an und forderte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen und ein dreimonatiges Fahrverbot wegen mehrfacher Nötigung. Das Gericht sah die Schuld ebenfalls als erwiesen an, blieb aber unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

( Quelle: Badische Zeitung online vom 01.03.2012 )


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