Durchsuchungen bei der Bundeswehr nach Moorbrand

Seit mehreren Tagen brennt ein Waffentestgelände der Bundeswehr bei Meppen. Es ist äußerst schwierig, das brennende Moor zu löschen und mittlerweile stehen rund acht Quadratkilometer in Brand. Der Rauchgeruch ist teilweise bis nach Hamburg wahrzunehmen. Brandstiftung?

Die Staatsanwaltschaft hat nun Dienstgebäude der Bundeswehr durchsucht und einige Dokumente sichergestellt. Es besteht der Anfangsverdacht der fahrlässigen Brandstiftung. Der Brand entstand vor rund zwei Wochen im Rahmen von Raketentests der Bundeswehr. Die sichergestellten Unterlagen sollen nun Aufschluss darüber geben, ob gegen brandschutzrechtliche Vorschriften verstoßen wurde.

Ob tatsächlich eine strafbare Brandstiftung vorliegt, wird sich erst in den kommenden Tagen herausstellen. Die Brandstiftungsdelikte haben enge Voraussetzungen und einige Ausnahmen, welche die Strafbarkeit wieder entfallen lassen könnten. Im hiesigen Fall in Meppen wird es für eine erfolgreiche Strafverteidigung maßgeblich darauf ankommen, ob die Brandursache eindeutig nachweisbar ist und wie weit sich die Soldaten an die brandschutzrechtlichen Vorschriften gehalten haben.

Erhebt die Staatsanwaltschaft den Vorwurf einer Brandstiftung, ist dies immer ernst zu nehmen, da insbesondere vorsätzliche Brandstiftungsdelikte mit äußerst hohen Strafen bedroht sind. Das hat unter anderem historische Gründe, denn die unkontrollierte Gefahr eines Brandes konnte früher ganze Dörfer auslöschen. Heute ist die Gefahr durch die Brandschutzvorschriften und moderne Löschtechnik zwar nicht mehr ganz so groß, der Gesetzgeber hat die hohen Strafrahmen aber nie abgesenkt. Aktuell ist das Thema Brandstiftung auch in generalpräventiver Hinsicht aktuell, da bei zahlreichen Waldbränden der Verdacht der Brandstiftung im Raum steht.

Bereits die fahrlässige Brandstiftung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Wird die Brandstiftung vorsätzlich begangen, drohen Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren und in schweren Fällen sogar von bis zu 15 Jahren. Das sind Strafrahmen, die man sonst nur bei Kapitalverbrechen kennt.

Die Strafverteidigung setzt bei diesen Delikten so früh wir möglich an, da Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung häufig sehr komplex sind. Nicht selten kommt es maßgeblich auf das Ergebnis von komplizierten Brandgutachten und  Spurenuntersuchungen an. Häufig drohen, wie auch im hiesigen Fall, Hausdurchsuchungen.

Nicht nur im Fall des Moorbrandes wirkt ein guter Strafverteidiger früh auf das Ermittlungsverfahren ein, um die Weichen frühzeitig zu stellen. Leider werden in vielen Fällen die Konsequenzen bei Brandstiftungsdelikten von Beschuldigten unterschätzt. Wenn Sie sich frühzeitig an uns wenden wird Rechtsanwalt Dr. Böttner das primäre Ziel verfolgen, eine Gerichtsverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden. Daher gilt hier der allgemeine Tipp umso mehr: Möglichst früh einen Strafverteidiger einschalten und bis dahin von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.

Gerade bei Urteilen wegen Brandstiftung unterlaufen den Gerichten nicht selten revisionsrechtlich erhebliche Fehler. Beispielsweise werden Brandgutachten in den Urteilsgründen nicht ausreichend wiedergegeben, es wird zu Unrecht ein „Inbrandsetzen“ angenommen oder ein nahe liegender Rücktritt wurde durch das Landgericht nicht beachtet. Sie dürfen sich daher gern an Rechtsanwalt Dr. Böttner wenden, wenn nach einer Verurteilung ein Strafverteidiger für die Revision beauftragt werden soll.

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