Falsche Corona-Atteste zur Maskenbefreiung

Staatsanwaltschaft und Polizei haben bundesweit zahlreiche Strafverfahren gegen Ärzte wegen des Verdachts der unrichtigen Ausstellung von Gesundheitszeugnissen gemäß § 278 StGB eingeleitet und vielerorts Hausdurchsuchungen durchgeführt. Grund für die strafrechtlichen Verfahren sind angeblich falsche Corona-Atteste zur Maskenbefreiung.

Es ist damit zu rechnen, dass auch gegen weitere Ärzte Ermittlungen eingeleitet werden und es zu zahlreichen Durchsuchungen von Arztpraxen sowie der Beschlagnahmung von Server-Daten kommen wird. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Sollten auch Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben oder sollte bei Ihnen sogar die Praxis durchsucht worden sein, können Sie sich gerne jederzeit vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden. Durch eine frühzeitige professionelle Beratung kann erheblich Einfluss auf das Strafverfahren genommen werden und so die bestmögliche Verteidigung sichergestellt werden.

Strafbarkeit bei der Ausstellung von falschen Corona-Attesten

Im Zuge der COVID-19-Pandemie (Corona-Pandemie) sind die BürgerInnen verpflichtet, in öffentlich belebten Räumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist lediglich in medizinischen Einzelfällen unter Vorlage eines aussagekräftigen Corona-Attest zur Maskenbefreiung möglich.

Wann genau ein Attest jedoch „aussagekräftig“ ist und wann genau eine medizinische Notwendigkeit für eine Maskenbefreiung besteht, regelt die Verordnung nicht. Letztendlich ist dies eine Einzelfallentscheidung zwischen Arzt und Patient.

Wichtig ist hier, dass ein strafbares Verhalten nur vorliegt, wenn ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand ausgestellt wird. Maßgeblich ist daher auch, ob die Angaben im Attest tatsächlich medizinisch falsch sind und ob Sie als Arzt davon Kenntnis hatten. Das fahrlässige Ausstellen eines falschen Zeugnisses, zum Beispiel weil der Patient Symptome vorgetäuscht hat, ist nicht strafbar.

Dies sind nach unserer Erfahrung auch die effektivsten Verteidigungsansätze, um ein Strafverfahren schnellstmöglich mit dem besten Ergebnis erledigt zu bekommen. Insbesondere im Arztstrafrecht geht es nicht nur um die reinen strafrechtlichen Folgen, sondern es steht zumeist auch die gesamte private und berufliche Existenz auf dem Spiel.

Professionelle Strafverteidigung durch Dr. Böttner Rechtsanwälte – Wir sind bundesweit für Sie tätig

Da es bei dem Vorwurf der unrichtigen Ausstellung von Gesundheitszeugnissen gemäß § 278 StGB maßgeblich auf den Einzelfall ankommt, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren, um in Ihrem individuellen Fall die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu besprechen.

Sie können uns ganz bequem per E-Mail, Kontaktformular oder Telefon kontaktieren.

Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger sind mit Standorten in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster im Strafrecht seit mehr als 15 Jahren bundesweit erfolgreich tätig.

Über den Autor

Kanzlei: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner

Anwaltskanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt und Neumünster: Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Strafverteidigung, Revision in Strafsachen Kanzlei mit Strafrecht-Spezialisierung Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht Rechtsanwalt und Strafverteidiger Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidigung bundesweit

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt