Großrazzia gegen mutmaßliche Betreiber von Darknet-Plattformen – Auch Käufern können Strafverfahren drohen

Drogen, Waffen, Kinderpornografie können im so genannten Darknet gekauft werden. Die Strafverfolgungen nehmen mittlerweile auch gegen mutmaßliche Käufer aus dieser Szene zu.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat gemeinsam mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität mehrere Wohnungen und Firmenräume in Norddeutschland durchsucht. Dabei wurden neun Verdächtige festgenommen. Diese Festnahmen und Hausdurchsuchungen stehen im Zusammenhang mit einer internationalen Großrazzia gegen Betreiber von Darknet-Plattformen.

Als „Darknet“ wird ein besonders anonymisierter und geschlossener Bereich innerhalb des Internets bezeichnet. Dabei werden der Traffic grundsätzlich verschlüsselt übertragen und die Herkunft der Nutzer auf verschiedene technische Weisen bestmöglich verschleiert. Aufgrund dieser hohen Anonymisierung der Kommunikationspartner bietet das Darknet aber auch Potential für kriminelle Handlungen. So wird im Darknet unter anderem mit Drogen, Waffen, Falschgeld oder geklauten Kreditkartendaten gehandelt. Auch der Handel mit Kinderpornografie findet immer häufiger im Darknet statt. Bezahlt wird bei diesen Geschäften zumeist mit der Internetwährung „Bitcoins“, deren Rückverfolgung ebenfalls sehr schwierig ist.

Bei den nun in Deutschland festgenommen Personen handelt es sich um mutmaßliche Betreiber und Administratoren solcher Plattformen. Bei zwei Brüdern, die im Verdacht stehen mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben, wurden mehrere Kilogramm Amphetamin, Kokain, Haschisch und Ecstasy sichergestellt.

In den letzten Jahren sind die Ermittlungsbehörden bei der Strafverfolgung im Darknet immer aktiver geworden. Den bisher größten Erfolg konnten die Sicherheitsbehörden 2013 vermelden, als in den USA die mutmaßlichen Betreiber des virtuellen Umschlagplatzes „Silk Road“ verhaftet wurden.

Obwohl sich die Razzien primär auf die Betreiber der Plattformen konzentrieren, sind auch Kunden immer häufiger von Strafverfahren betroffen. In vielen Fällen finden die Ermittlungsbehörden ganze Adresslisten und Kundenkarteien von potentiellen Käufern, die somit theoretisch ins Fadenkreuz der Justiz gelangen könnten. In letzter Zeit ist immer stärker zu beobachten, dass bereits der potentielle Erwerb von geringen Mengen an Betäubungsmitteln zur Einleitung eines Strafverfahrens führen kann.

Wie sollte man sich als Betroffener verhalten?

In vielen Fällen stehen die Chancen, sich gegen die Vorwürfe zu wehren, außerordentlich gut. Weder das Nutzen des Darknets noch das Auftauchen in möglichen Kundenkarteien ist als solches strafbar. Schließlich müssen die Ermittlungsbehörden die strafbaren Handlungen der jeweiligen Person in jedem Einzelfall konkret nachweisen, also beispielsweise den tatsächlichen Kauf von Drogen oder Waffen in der dunklen Welt des Internets. Aus diesem Grund sollten Betroffene keine vorschnelle Äußerung gegenüber den Ermittlungsbehörden tätigen oder sonstige Angaben machen. Im Zweifel sollte immer ein Strafverteidiger zu Rate gezogen werden, der Sie als spezialisierter Rechtsanwalt in strafrechtlichen Angelegenheiten umfassend beraten und vertreten kann.

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