Hamburg/Montana: Mordfall des Hamburger Studenten

Update zum Mordfall Diren Dede: Hohe Freiheitsstrafe von 70 Jahren erscheint in Deutschland diskussionswürdig

Im Strafverfahren gegen den Todesschützen Markus K. hat das amerikanische Gericht nunmehr das Strafmaß verkündet: 70 Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung.

Anders als im deutschen Strafrecht gibt es im amerikanischen Strafverfahren erheblich höhere Haftstrafen, die allerdings wesentlich früher zur Bewährung ausgesetzt werden können.

In den USA liegt der Strafrahmen für vorsätzliche Tötung (Amerikaner unterscheiden mehrere Abstufungen und nicht lediglich Mord und Totschlag) deutlich höher als in Deutschland. Während bei uns ein Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren bis zu 15 Jahren und nur in besonders schweren Fällen mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft wird, drohen in Montana 10 bis 100 Jahre Gefängnis. Allerdings wird der Verurteilte – sollte das Urteil überhaupt rechtskräftig werden – die Haftstrafe nicht komplett verbüßen müssen. Eine Freilassung kommt jedoch anders als bei der deutschen „lebenslangen Freiheitsstrafe“ nicht schon nach 15 Jahren, sondern erst nach 20 Jahren überhaupt in Betracht.

Hohe Haftstrafe zur Abschreckung („Generalprävention“)

Richter McLean machte in seinem Urteilsspruch deutlich, dass im Falle des Mordes an dem aus Hamburg stammenden Studenten selbst nach den sehr weitergehenden Rechten in Montana definitiv keine Notwehrlage vorgelegen habe. Vielmehr habe der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts nicht zum Schutz seines Zuhauses gehandelt, sondern sei vielmehr „auf der Jagd“ gewesen als ihm sein Opfer in die Falle ging.

Die für Fälle wie diesen auch in Montana ungewöhnlich hohe Gefängnisstrafe soll möglicherweise eine abschreckende Wirkung entfalten und zukünftige Fälle von Selbstjustiz unter dem Deckmantel des Selbstschutzes verhindern. So fand Richter McLean deutliche Worte: „Wir müssen eine Gesellschaft schaffen, in der Menschen wie Sie nicht überreagieren.“

In einem Staat wie Montana, in dem Privatpersonen gerne von ihrem ungewöhnlichen Recht Gebrauch machen, über eigene Schusswaffen zu verfügen, sollte dieses Strafverfahren vielleicht auch einmal dazu anregen, darüber nachzudenken, die Waffengesetze insgesamt und die konkrete Anwendung von Notwehrmaßnahmen im Einzelfall zu überdenken.

Unsere Einschätzung, dass dem Angeklagten eine deutlich höhere Strafe als in Deutschland droht, hat sich als zutreffend erwiesen.

Die Strafverteidiger haben Rechtsmittel angekündigt, das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Für die Opfer des getöteten Austauschstudenten (Freunde und Familienangehörige) in Hamburg mag auch das harte Urteil nur ein schwacher Trost sein. Wenn man die Strafe z.B. mit derjenigen vergleicht, die „der Rentner in Sittensen“ für seinen Schuss in den Rücken eines in Panik fliehenden 16-Jährigen erhalten hat (9 Monate auf Bewährung, derzeit in der Revision und noch nicht rechtskräftig), so wird deutlich, wie weit das deutsche und das amerikanische Strafrecht auseinanderliegen. In dem Fall in Deutschland musste die Staatsanwaltschaft erst mit einem Klageerzwingungsverfahren „zur Anklage gezwungen“ werden. Die US-Behörden hingegen haben die volle Härte des Gesetztes walten lassen.

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