Hohe Haftstrafe wegen Falschaussage in einem Vergewaltigungsprozess

Was eine Falschaussage im Strafprozess anrichten kann, zeigt eindrucksvoll ein aktueller Fall aus Darmstadt.

Eine 48-Jährige Lehrerin hat ihrem damaligen Kollegen eine Sexualstraftat vorgeworfen. Er soll sie im Biologie-Vorbereitungsraum im Jahre 2001 vergewaltigt haben (§ 177 StGB). Das Landgericht Darmstadt verurteilte den Lehrer wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Der Angeklagte bestritt die Tat bis zuletzt und wurde deswegen erst nach Verbüßen der gesamten Freiheitsstrafe entlassen. Dank seines hartnäckigen Strafverteidigers kam es 2011 jedoch zu einem Wiederaufnahmeverfahren. Im neuen Strafverfahren wurde der Lehrer sodann freigesprochen. Bereits ein Jahr später verstarb der Mann jedoch und kann nun am Prozess gegen die damalige Belastungszeugin nicht mehr teilnehmen.

Für die Frau hat ihre Falschaussage trotzdem Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft klagte die Lehrerin nun wegen schwerer Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) an. Schon zuvor soll sie Vergewaltigungsvorwürfe gegen mehrere Männer erhoben haben. Auch von einem Mordkomplott gegen sie sprach die Beamtin. Alle Vorwürfe entpuppten sich jedoch im Nachhinein als unwahr.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Die Anklagebehörde betont die kriminelle Energie, welche die Frau aufgewendet habe, um den damals verurteilten zum vermeintlichen Täter zu machen. Sie soll auch aktiv die Spurensicherung erschwert haben.

Ihr Strafverteidiger plädiert dagegen auf Freispruch. Der Anwalt argumentiert, seine Mandantin habe zwar schon zuvor die Unwahrheit gesagt, dies seien aber meist nur Übertreibungen gewesen. Insgesamt lässt sich daraus nicht schließen, dass die Angeklagte auch diesmal gelogen habe. Darüber hinaus sei nicht sicher, dass die Vergewaltigung nicht vielleicht doch stattgefunden habe.

Die Angeklagte wurde vom Gericht nach Anhörung von über 60 Zeugen am Montag zu einer Freiheitsstrafe von 5 1/2 Jahren verurteilt.

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