Mordprozess vor dem Landgericht Leipzig

Vor dem Landgericht Leipzig muss sich ein Mann wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes sowie Raub- und Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.
Der Angeklagte verweigerte die Aussage vor Gericht, gestand die Taten jedoch einem Psychologen. Dieser wurde während des Prozesses als Zeuge vernommen. Der Angeklagte habe ihm gegenüber erklärt, dass er drei Männer im Alter von 19, 23 und 27 erschossen habe. Er stamme aus Oberbayern und habe sich in seinem Wohnort Groitzsch terrorisiert gefühlt. Seiner Ansicht nach sei er zum Töten gezwungen worden.

So sei es immer wieder zu Einbrüchen in die vom ihm gekaufte Lagerhalle gekommen. Daher habe er sich wie unter Verfolgungswahn gefühlt und seinen Revolver bei sich getragen, um sich verteidigen zu können.
Der Psychologe erklärte weiter, dass der Angeklagte ihm gegenüber erklärt habe, dass er sein erstes Opfer auch auf dem Gelände der Lagerhalle getroffen habe. Das Opfer habe auf den Angeklagten eingeschlagen und trotz Warnung nicht damit aufgehört. Aus diesem Grund habe er ihn erschossen. Auch auf die beiden anderen Opfer sei er bei seiner Lagerhalle in Groitzsch getroffen. Von diesen habe er sich bedroht gefühlt und habe daher auf diese geschossen. Eines der Opfer konnte fliehen, erlag seinen Verletzungen jedoch im Krankenhaus. Das andere Opfer habe der Angeklagte, nachdem er ihn mit den Schüssen verletzt hatte, in seine Lagerhalle gebracht und ihm dort mit einem Metallgegenstand auf den Kopf geschlagen. Dies führte zum Tod des Opfers.

Der Psychologe beschrieb die Ausführungen des Angeklagten. Er habe mehrfach schreiend die Hände vor das Gesicht gehalten. Dies habe auf ihn wie ein Weinen gewirkt, jedoch sei keine einzige Träne geflossen. Der Angeklagte habe ihm gegenüber geäußert, dass er eine innere Stimme besitze, die ihm diese Dinge vorhergesagt habe. Zudem fehle ihm die Erinnerung an die Zeit unmittelbar nach den Taten.

Ein Gutachten, welches insbesondere hinsichtlich der Schuldfähigkeit des Angeklagten von Bedeutung ist, soll jedoch erst zum Schluss der Beweisaufnahme erfolgen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 21.03.2011 )


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