Neue Inhalte: Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach § 266b StGB

Nachdem wir Ihnen vor wenigen Wochen bereits einige neue Delikte mit dazugehörigen Seiten vorgestellt haben, möchten wir Sie über eine weitere neue Unterseite auf unser Kanzlei-Homepage informieren. Ab heute finden Sie auch eine Beschreibung des Missbrauchs von Scheck und Kreditkarten nach § 266b StGB. Das noch recht neue Straftatbestand soll die Strafbarkeitslücke zwischen dem Betrug gem. §263 StGB und der Untreue gem. § 266 StGB schließen und ist besonders bei den so genannten 3-Personen-Verhältnissen einschlägig, wenn der Täter die Scheck- oder Kreditkarte des Karteninhabers missbraucht und dadurch ein Vermögensschaden herbeiführt.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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