Razzia gegen Doping: Mehrere Doping-Labore und Cannabisplantagen aufgeflogen

Das neue Anti-Doping-Gesetz sieht sogar eine empfindliche Strafe für das Doping  im privaten Bereich vor. Auch Käufern von Anabolika können Strafverfahren drohen.

In Hamburg führte der Zoll in mehreren Stadtteilen großangelegte Razzien gegen Doping-Labore durch. Insgesamt waren 67 Zollfahnder und Spezialkräfte am Einsatz beteiligt. Es wurden im gesamten Stadtgebiet insgesamt sieben Wohnungen durchsucht. Neben zwei Cannabis-Indoorplantagen wurden auch zwei Doping-Labore gefunden.

Illegales Doping im Sport

Bei den Wohnungsdurchsuchungen wurden unter anderem 1,5 Kilogramm geerntetes Marihuana sichergestellt. Zusätzlich fanden die Ermittler 0,5 Kilo Anabolika-Wirkstoff und mehrere tausend Euro Bargeld.

Zusätzlich wurde das Equipment für die Plantagen und Labors sichergestellt. Daneben wurden auch mehrere Handys und Tablets als Beweismittel sichergestellt. Hier versprechen sich die Ermittler möglicherweise Hinweise auf potentielle Abnehmer bzw. Käufer der Mittel. Momentan gehen die Behörden davon aus, dass die Anabolika nicht für den Profisport gedacht waren, sondern in Fitnessstudios an Amateure veräußert werden sollten.

Wie sind die die Ermittler auf die Spur der Labore gekommen?

Die Ermittler kamen den Betreibern aufgrund Bestellungen in Österreich auf die Spur. Das notwendige Equipment sollen die Betreiber in einem österreichischen Onlinestore bestellt haben. Anschließend beobachtete die Zollfahndung das Geschehen und schlug diese Woche zu.
Immer wieder führen kleine Unachtsamkeiten zur Aufdeckung solcher Straftaten. Besteht erst einmal ein Verdacht, werden durch die anschließende Telefonüberwachung und Observationen immer mehr mutmaßliche Täter und Teilnehmer ermittelt. Auch Kunden kommen so immer häufiger in den Fokus der Staatsanwaltschaften.

Die Staatsanwaltschaft geht momentan davon aus, dass es zwischen den Laboren und Plantagen zwar Kontakt gab, diese jedoch nicht als eine große Bande operiert hätten. Den Betreibern drohen nun hohe Haftstrafe wegen gewerbsmäßigem Handel mit Dopingmitteln und des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Erst Ende 2015 wurde das neue Anti-Doping-Gesetz erlassen. Dieses sieht Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren für den gewerbsmäßigen Handel mit Dopingmitteln vor. Trotzdem ist der Glaube noch weit verbreitet, dass das Doping im privaten Rahmen nicht strafbar sei.

Strafverfahren: Was droht den Kunden der erwischten Labor-Betreiber?

Käufern von illegalen Dopingmitteln drohen Strafverfahren

Käufern von illegalen Dopingmitteln drohen Strafverfahren

Ob und wie umfangreich die Staatsanwaltschaft auch gegen mutmaßliche Kunden der Betreiber ermitteln wird ist bisher noch unklar. Immer häufiger wird in solchen Fällen aber auch gegen Kunden von Drogen- oder Dopinghändlern ermittelt. In vielen Fällen führen die Verkäufer umfassende Buchhaltung und besitzen detailierte Kundenkarteien. Je nachdem welche Unterlagen auf den Handys und Tablets gefunden werden, kann es auch zu Strafverfahren gegen Kunden kommen. Zudem verschaffen sich in vielen Fällen die Händler von Betäubungsmitteln, aber auch Anabolika und anderen Arzneimitteln, einen Strafrabatt durch die Offenbarung von Kundendaten.
Dabei drohen empfindliche Strafen. Das Anti-Doping-Gesetz unterscheidet zwischen Doping im sportlichen Wettbewerb und reines privates Selbstdoping. Während Doping im sportlichen Wettbewerb mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann, ist für Amateursportler der Erwerb und die Anwendung von Dopingmitteln nur strafbar, wenn sie in nicht geringen Mengen erworben oder besessen werden.
Zusätzlich kann im Einzelfall ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz vorliegen.

Wie sollten sich Kunden verhalten, denen ein Verstoß gegen das Dopingmittelgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen wird? – Kontaktaufnahme zum Strafverteidiger

Wie aufgezeigt können auch beim Erwerb, Besitz oder selbst bei der reinen Anwendung von Dopingmitteln empfindliche Strafen drohen, die den Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht in Nichts nachstehen. Andererseits müssen vor einer strafrechtlichen Verurteilung viele Fragen geklärt werden.
Um was für Stoffe handelt es sich genau? Waren sie für den Profi- oder Amateursport bestimmt? In welchen Mengen wurden die Mittel erworben und mit welchem Zweck? Sind die gefundenen Mittel tatsächlich dem Beschuldigten zuzuordnen?
Zu den vielen rechtlichen Fragen kommen häufig auch noch tatsächliche Beweisproblematiken hinzu. Nur weil jemand in der Kundenkartei von mutmaßlichen Dopinghändlern auftaucht, heißt es noch nicht, dass er wirklich Dopingmittel erworben hat. Dies ist erst einmal nachzuweisen.
Der wichtigste Ratschlag ist, dass beim Vorwurf wegen Besitzes von Dopingmitteln und insbesondere auch bei einer Hausdurchsuchung vom Schweigerecht Gebrauch gemacht und ein spezialisierter Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert wird. Selbst wenn die Dopingmittel in der Wohnung aufgefunden werden, ist damit noch nicht geklärt, welchem Bewohner der Wohnung die Mittel zugerechnet werden können – ein Ansatzpunkt für eine gute Strafverteidigung.

Bevor Sie sich durch eine Äußerung selbst belasten, sollte der Kontakt zu einem Strafverteidiger gesucht werden. Schließlich können hohe Strafen wegen des Besitzes von Dopingmitteln ausgesprochen werden, bis hin zu Gefängnisstrafen. Die Vorwürfe sollten daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Daher sollte umgehend ein guter Strafverteidiger kontaktiert werden.

Im Bereich Betäubungsmittelstrafrecht und Dopingstrafrecht sowie bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetzt berät und verteidigt Rechtsanwalt Dr. Böttner als Strafverteidiger im Bereich Hamburg und bundesweit.

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