Rummenigge zahlt 249.900 Euro Strafe für unverzollte Uhren – Wir klären auf

Ohne sie zuvor ordnungsgemäß beim Zoll bzw. am Airport anzumelden, hat der Vorstandschef des FC Bayerns, Karl-Heinz Rummenigge mehrere Luxusuhren aus Katar nach Deutschland eingeführt. Rummenigge gab an, dass ihm die Uhren geschenkt worden seien und er gedacht habe, dass Geschenke nicht verzollt werden müssten. Ab einem Wert von 450 Euro müssen aber auch Geschenke beim Zoll angegeben werden. So liegt eine Art der (Zoll)Steuerhinterziehung vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daher wegen Steuerbetrugs gegen den Bayernboss.

Das Strafverfahren: Was ist ein Strafbefehl?

Nun erging ein Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen à 1785 Euro, insgesamt also 249.900 Euro, gegen Rummenigge. Ein Strafbefehlsverfahren kann durchgeführt werden, soweit keine Freiheitsstrafe von über einem Jahr beantragt werden soll. Das Strafbefehlsverfahren findet ganz ohne Hauptverhandlung statt. Dadurch erspart sich die Beschuldigte eine belastende, langwierige Hauptverhandlung und gegebenenfalls auch eine Brandmarkung und Medienberichterstattung durch die Öffentlichkeit des Strafprozesses. So gibt es keine medienwirksame Fotos aus dem Gerichtssaal. Akzeptiert der Beschuldigte den Strafbefehl, wie hier in diesem Fall, gleicht es einem Strafurteil. Ist der Beschuldigte nicht mit dem Strafbefehl einverstanden, so kann er Einspruch gegen ihn einlegen und es kommt zu einer Hauptverhandlung.

Wie wird die Geldstrafe berechnet?

Die hohe Geldstrafe kommt vor allem durch den hohen Tagessatz zustande. Die Tagessatzhöhe berechnet sich durch das bereinigte Nettoeinkommen des Beschuldigten. Das ist der monatliche Nettoeinkommen abzüglich bestimmter bestehenden Verbindlichkeiten, beispielsweise Unterhaltsverpflichtungen, geteilt durch 30. Hier hat das Gericht somit ein Nettogehalt von ca. 54.000 Euro des Bayern-Chefs angenommen.
Die Geldstrafe in Tagessätze soll zu einer gerechteren Geldstrafe und Gleichbehandlung führen, damit ein Reicher oder Promi die Strafe genauso spürt wie jede andere Person. In der Praxis wird dieses Ziel natürlich nur teilweise erreicht. Einerseits trifft die Strafe über ein Monatsgehalt Wohlhabende meist weniger als die ärmere Bevölkerung, da bei Personen mit hohem Einkommen potentiell mehr Gespartes vorhanden ist. Zusätzlich wird grundsätzlich bei der Berechnung der Tagessätze das gesamte Vermögen nicht berücksichtigt, sondern lediglich das aktuelle Einkommen. Während sozial Schwächere so finanzielle Engpässe haben werden, kann der Wohlhabende auf sein Vermögen zurückgreifen.
Darüber hinaus darf auch nicht vergessen werden, dass bei Nichtzahlung einer Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe ansteht. Für jeden Tagessatz muss dann ein Tag Freiheitsstrafe verbüßt werden. Dies bedeutet konkret, dass ein Tag Freiheitsentzug bei unterschiedlichen Personen einen unterschiedlich hohen Gegenwert in Euros hat.

Ist Rummenigge nun vorbestraft?

Ab wann gilt man als vorbestraft? Die Frage der Vorstrafe kann erhebliche Folgen für die Zukunft haben, zum Beispiel wenn sich der Verurteilte auf einen neuen Arbeitsplatz bewirbt. Grundsätzlich wird von einer Vorstrafe gesprochen, wenn die Strafe in das Führungszeugnis eingetragen wird. Nach § 32 BZRG erfolgt bei einer Geldstrafe eine Eintragung ab 91 Tagessätzen.
Mit 140 Tagessätzen erhält Rummenigge somit eine Eintragung und gilt offiziell als vorbestraft. Gemäß § 34 BZRG wird die Geldstrafe erst nach drei Jahren aus dem Führungszeugnis getilgt. Gänzlich aus dem Bundeszentralregister wird der Eintrag gemäß § 46 BZRG nach fünf Jahren gelöscht.

Wie geht es mit Rummenigge weiter?

Ähnlich wie im Fall Uli Hoeneß, steht der FC Bayern trotz kritischer Diskussion innerhalb der deutschen Wirtschaft weiterhin zu seinen Funktionären. Rummenigge bleibt Vorstandsvorsitzender der Bayern AG. Andere Prominente hatten dagegen nicht so viel Rückhalt und mussten nach Strafbefehlen ihre Posten räumen. Zuletzt traf dies die Integrationsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, die ihren Posten räumen musste, nachdem die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen Sozialversicherungsbetrugs beantragt hatte.
Aus diesem Grund sollte man auch einen Strafbefehl, vor allem wenn er die Grenze von 90 Tagessätzen überschreitet, nicht vorschnell akzeptieren. Es empfiehlt sich immer Rücksprache mit einem guten Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt zu halten, denn dieser kann auch mögliche weitere „versteckte“ Konsequenzen erkennen, die einem das Leben schwer machen können. Neben einer möglichen Vorstrafe können vor allem bei Beamten auch schnell berufsrechtliche Probleme hinzutreten. Hier lohnt sich das Hinzuziehen eines Anwalts somit gleich mehrfach.

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