Neue THC-Grenzwerte im Straßenverkehr: Änderungen im StVG

Am 6. Juni 2024 hat der Bundestag entscheidende Änderungen im Straßenverkehsgesetz beschlossen, die aufgrund des neuen Konsumcannabisgesetzes nötig waren. Eine bedeutende Neuerung ist hier die Einführung eines gesetzlichen Grenzwertes für THC im Straßenverkehr.

Nur wenige Wochen nach der Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes hat der Bundestag den THC-Grenzwert im Straßenverkehr angepasst. Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten die Koalitionsfraktionen zu, während die Unionsfraktion, die AfD und die Gruppe Die Linke den Entwurf hingegen ablehnten.

Der neue THC-Grenzwert im Blutserum wird in Zukunft bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter liegen. Wird dieser Wert überschritten, zieht dies ernsthafte Konsequenzen nach sich. Bei einer erstmaligen Überschreitung drohen eine Geldstrafe von 500€ und ein einmonatiges Fahrverbot.

Die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion lehnten den Gesetzentwurf ab und verwiesen auf das erhebliche Gefahrenpotenzial, das vom Cannabiskonsum für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgehe. Sie argumentieren, dass die Anhebung des Grenzwertes von 1,0 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer stelle. Die Unionsfraktion forderte ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten, das jedoch nicht durchgesetzt wurde.

Zusätzlich zum neuen THC-Grenzwert wurden weitere Änderungen beschlossen. Der Konsum von Cannabis in Kombination mit Alkohol wird generell untersagt. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Cannabisverbot (§ 24v StVG). Zudem erhalten die Länder mehr Handlungsspielraum im Umgang mit Großanbauflächen und in der Kontrolle von Anbauvereinigungen.

Durch diese Änderungen im Straßenverkehrsgesetz soll nicht nur die Verkehrssicherheit erhöht, sondern auch der rechtlichen Rahmen für den Cannabiskonsum klarer definiert werden. Sie stellen eine Reaktion auf die Protokollerklärung der Bundesregierung dar, die im Rahmen der Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024 zum Cannabisgesetz abgegeben wurde. Die Anpassungen sollen den Bedenken und Wünschen der Länder gerecht werden.

Die Einführung eines neuen THC-Grenzwertes im Straßenverkehr ist ein bedeutender Schritt in der Anpassung der Gesetze an die Realität des Cannabiskonsums. Die neuen Regelungen bieten Klarheit, erhöhen die Verkehrssicherheit und geben den Ländern mehr Spielraum bei der Umsetzung und Kontrolle. Für Verkehrsteilnehmer bedeutet dies jedoch auch, dass die Einhaltung der neuen Grenzwerte streng überwacht wird und Verstöße erhebliche Konsequenzen haben.

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