Urteil im Osterfeuer-Prozess

Das Landgericht Osnabrück hat im Prozess um einen vor zwei Jahren im Osterfeuer verbrannten Leichnam die Urteile gegen die zwei Angeklagten gesprochen.
Angeklagt waren die Tochter des 66-jährigen Opfers und deren Ehemann wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft ihren ursprünglichen Vorwurf bereits im Prozessverlauf fallen gelassen.

Eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge lehnte das Gericht ab, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Mann eines natürlichen Todes starb.

Das Landgericht verurteile die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung, da sie ihrem Vater bewusst Alkohol gegeben habe, um ihn ruhig zu stellen. Zudem habe sie sich des Betrugs und der Urkundenfälschung strafbar gemacht, da sie die Renten des Opfers weiterhin kassierte. Das Gericht verurteile die Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Zudem muss sie – wie auch ihr Ehemann, der ihr bei der Beseitigung des Leichnams half – eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen das Bestattungsgesetzes zahlen.

( Quelle: Westfälische Nachrichten online vom 04.04.2012 )


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