Urteil in der Telekom-Spitzelaffäre

In der sog. Spitzelaffäre der Telekom wurde ein ehemaliger Angestellter der Telekom vom Landgericht Bonn zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass der 60 Jahre alte Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit der Initiator und Schuldige der illegalen Ausspähaktionen gewesen ist. Dabei ging es um das Ausspähen von Telefondaten von Journalisten von Wirtschaftsmagazinen und zwei Aufsichtsratsmitgliedern. In diesem Zusammenhang wurden von 2005 bis 2006 Telefonate überwacht.
Der ehemalige Telekom-Mitarbeiter hatte für diese Verstöße gegen das Fernemeldegeheimnis die volle Verantwortung übernommen. In die Entscheidung wurden zudem Fälle von Untreue und Betrug zum Nachteil der Telekom einbezogen.
Der ehemalige Bundesinnenminister Baum, der Betroffene in diesem Fall vertritt, ist enttäuscht, dass es in der größten Spitzelaffäre Deutschlands lediglich eine Verurteilung gebe. Dabei habe der Verurteilte nicht alleine gehandelt. Auch ein Richter wies darauf hin, dass ihm die Telekom die Tatbegehung mehr als einfach gemacht habe
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 01.12.2010, S 25)


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