Vergewaltigungsvorwurf führt zu vorläufigem Unterrichtsverbot nach Wiederaufnahmeverfahren

Nachdem das Landgericht Kassel Anfang Juli einen Lehrer nachträglich freigesprochen hatte, droht der Belastungszeugin nun eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung. Die Frau hatte ihren Kollegen beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben.

Der Mann war daraufhin zu einer 5-jährigen Haftstrafe verurteilt worden, die er auch vollständig verbüßte. Der Prozess wurde im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens neu aufgerollt und endete mit einem Freispruch, da das mutmaßliche Opfer sich nach Auffassung des Gerichts zu sehr in Lügen verstrickte. Gegen den Freispruch legte die Verteidigung der Frau Revision ein.

Wegen der laufenden Ermittlungen gegen sie, darf die Frau bereits vorläufig nicht mehr unterrichten. Dies solle aber keine Schuldzuweisung darstellen, sondern vielmehr einen geregelten Unterrichtsgang ermöglichen, so die Sprecherin der Bezirksregierung. Das Medienchaos um die Frau mache dies aber unmöglich.

( Quelle: Spiegel online vom 04.08.2011 )


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