Verständigung im Wirtschaftsstrafrecht kann häufig eine Gefängnisstrafe verhindern

Vor dem Düsseldorfer Landgericht musste sich der ehemalige Vorstand der DM Beteiligungen AG wegen Anlagebetrugs verantworten. Die AG soll mit Hilfe eines Schneeballsystems 9000 Anleger hinters Licht geführt haben. Ihnen soll ein Schaden in Höhe von 90 Millionen Euro zugefügt worden sein. Das Verfahren endete dank einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie mit einer Bewährungsstrafe für den Hauptangeklagten. Der mitangeklagte Steuerberater wurde freigesprochen.

Die DM Beteiligungen AG soll seit 2003 ein Schneeballsystem aufgebaut haben, mit dem die Anleger um Millionensummen betrogen worden sein sollen. Den Anlegern waren Zinsen von 5,5 bis 7 Prozent plus Gewinnbeteiligungen beim Kauf von Inhaberschuldverschreibungen versprochen worden. Ihnen sollen dahingehend aber falsche Versprechungen gemacht worden sein. Prospekte wiesen ein hohes Eigenkapital aus, während in der Realität ein Minus in Millionenhöhe vorlag. Tatsächlich soll es sich um ein Schneeballsystem gehandelt haben: Die Auszahlung von fälligen Papieren gelang laut Anklage nur dadurch, dass gleichzeitig genügend neue Anleger gewonnen werden konnten.

2006 musste das Unternehmen letztendlich Insolvenz anmelden. Nach der Insolvenz waren laut Anklage der Staatsanwaltschaft 9000 Geschädigte um 90 Millionen Euro ärmer. Ein großer Teil des Geldes sei dabei auch in den luxuriösen Lebensstil der Beteiligten geflossen, so die Anklage.

Glückliches Ende dank erfolgreicher Verteidigung

Das Gericht war überzeugt, dass der ehemaligen Vorstand der DM Beteiligungen AG bewusst und gezielt dieses Schneeballsystem am Markt etablierte. Die Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe wegen Anlagebetrugs konnte von der Strafverteidigung aber verhindert werden.

Wie in vielen Verfahren aus dem Wirtschaftsstrafrecht, bot sich die Möglichkeit einer Verständigung an. Früher war diese Art der Verfahrenserledigung noch unter dem Namen „Deal“ bekannt und gesetzlich nicht geregelt. Mittlerweile hat die Verständigung aber den Einzug in die Strafprozessordnung gefunden. Auch in der Praxis hat sich die Verständigung mittlerweile etabliert. Die Verteidigungsstrategie eine Verständigung zu erreichen, führt gerade im Wirtschaftsstrafrecht häufig zum Erfolg.

So können vor allem Verfahren wegen Betrugs oder Untreue abgekürzt werden. In vielen Fällen kann der Anwalt im Rahmen der Verständigung eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage oder eine Bewährungsstrafe erreichen. Im Gegenzug sichert der Angeklagte den Behörden Aufklärungshilfe zu.

In vielen Verfahren, bei denen erkennbar ist, dass ein Freispruch nicht mehr wahrscheinlich ist, bietet sich solch ein Vorgehen an.

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Der Fall zeigt, dass auch in Fällen eines hohen Schadens noch eine Bewährungsstrafe möglich ist. Eine Verständigung im Wirtschaftsstrafrecht ist eine praktikable Methode, um eine drohende Gefängnisstrafe auch noch in der Hauptverhandlung abzuwenden. Hier kommt es aber maßgeblich auf das Geschick und richtige Timing des Anwalts an.

Insbesondere der Betrug und die Untreue gelten als die komplexesten Straftatbestände des Strafgesetzbuches. Beim Vorwurf des Betrugs gemäß § 263 StGB oder der Untreue nach § 266 StGB sind die Gerichte wegen der umfangreichen Aktenlage und den zahlreichen Beweisschwierigkeiten oft auf die Mithilfe des Angeklagten angewiesen. An dieser Stelle hat ein erfahrener Anwalt auch immer die Möglichkeit einer Verständigung im Blick. In vielen Fällen kann so auch in schwierigen Lagen ein für alle Beteiligte glückliches Ende erreicht werden.

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