Zeugenvernehmung in der Schweiz im Fall Kachelmann

Im Kachelmann-Prozess wird eine Frau, die von der Zeitschrift „Focus“ als neue angebliche Belastungszeugin präsentiert wurde, als Zeugin vernommen. Diese Vernehmung wird in der Schweiz stattfinden. Jedoch darf die Frau nicht durch die deutschen Behörden und die Verteidigung Kachelmanns selbst vernommen werden, sondern nur über den Schweizer Staatsanwalt.

Die Verteidigung Kachelmanns geht nicht davon aus, dass die Zeugin den Tatvorwurf wird stützen können.
Wahrscheinlich werden vier Richter des Landgerichts Mannheim sowie die beiden Staatsanwälte nach Zürich fahren. Der Anwalt des mutmaßlichen Opfers wollte sich noch nicht äußern.
( Quelle: spiegel-online vom 08.02.2011 )

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