Betäubungsmittelstrafrecht

  • Das Betäubungsmittelstrafrecht regelt unter anderem den unerlaubten Handel sowie den Besitz und Anbau von Drogen und sonstigen Beträubungsmitteln. Je nach der konkreten Menge der Drogen kann auch der Eigenkonsum von Cannabis unter Strafe stehen, so dass eine rechtliche Beratung empfehlenswert ist bei strafrechtlichen Ermittlungen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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