Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.
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Diese Vorschrift soll die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Beweisverkehrs mit technischen Aufzeichnungen schützen. Die schnelle technische Entwicklung und daraus resultierende Sicherheitslücken waren ausschlaggebend für die Schaffung dieser Norm der Urkundendelikte.
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