Für den Fall einer Insolvenzverschleppung sieht das Insolvenzstrafrecht harte Strafen für Geschäftsführer vor.
Als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger berät Sie Herr Dr. Böttner sowohl im Vorfeld einer Insolvenz als auch bei bereits eingetretener Insolvenzverschleppung, um Insolvenzschäden möglichst zu vermeiden oder zumindest drastisch einzuschränken – insbesondere solche Folgen einer Insolvenzverschleppung, die Ihre zukünftige Karriere und Berufsausübung nachhaltig gefährden könnten.