Das Jugendstrafrecht behandelt sämtliche von Jugendlichen und Heranwachsenden begangenen strafrechtlichen Delikte mit der Besonderheit, dass diese nach dem Jugendstrafverfahren abgeurteilt werden. Im Jugendstrafrecht gilt es, den Erziehungsgedanken in den Vordergrund zu stellen und weniger die Strafe.