Mord, Totschlag und weitere Tötungsdelikte – § 211 StGB, § 212 StGB, § 222 StGB
Die Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag gehören zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht. Eine gute Strafverteidigung ist daher unumgänglich. Die richtige Wahl der Verteidigung kann häufig den Unterschied zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und Freispruch ausmachen.
Weiterlesen … Mord, Totschlag und weitere Tötungsdelikte – § 211 StGB, § 212 StGB, § 222 StGB