Das Arztstrafrecht bzw. Medizinstrafrecht richtet sich an Kliniken und Ärzte, die aufgrund ihrer besonderen Verantwortung bei Operationen oder Behandlungsmaßnahmen sowie der Ausgabe und Abrechnung von Medikamenten und Heilbehandlungen oft in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Die gezielte Rechtsberatung richtet sich an die Ärzte und Mediziner.