Medizinstrafrecht

  • Das Medizinstrafrecht – auch Arztstrafrecht genannt – bezeichnet den Teilbereich des Strafrechts, der sich mit strafrechtlich relevanten Handlungen im medizinischen Umfeld befasst.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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