Die Vorschrift soll Strafbarkeitslücken zwischen Betrug und Untreue schließen. Sie tritt insbesondere in einem 3 Personen Verhältnis hinsichtlich der unerlaubten Nutzung von EC-Karten und sonstigen Kreditkarten und Scheckkarten in Erscheinung.
Die Vorschrift soll Strafbarkeitslücken zwischen Betrug und Untreue schließen. Sie tritt insbesondere in einem 3 Personen Verhältnis hinsichtlich der unerlaubten Nutzung von EC-Karten und sonstigen Kreditkarten und Scheckkarten in Erscheinung.
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.