Missbrauch von Kreditkarten

  • Die Vorschrift soll Strafbarkeitslücken zwischen Betrug und Untreue schließen. Sie tritt insbesondere in einem 3 Personen Verhältnis hinsichtlich der unerlaubten Nutzung von EC-Karten und sonstigen Kreditkarten und Scheckkarten in Erscheinung.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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