Missbrauch

  • Zum Sexualstrafrecht zählen neben den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung auch der Besitz von kinderpornografischen Schriften und Exhibitionismus. Das Sexualstrafrecht ist ein sensibles Thema, bei dem Betroffene Ihre Rechte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger prüfen und verteidigen lassen sollten. Seit der Reform des Sexualstrafrechts in 2017 haben es Anwälte für Sexualstrafrecht vermehrt mit neuartigen Strafverfahren wegen des Vorwurfs einer sexuellen Belästigung zu tun.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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