Nebenklage

  • Das Strafverfahren eröffnet in Form der Nebenklage einem Verletzten bzw. Geschädigten einer Straftat die Möglichkeit, neben dem Staatsanwalt quasi als weiterer Ankläger aufzutreten und selbst oder durch seinen Rechtsanwalt als Nebenklagevertreter aktiv an dem Prozess teilzunehmen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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