Die Revision ist im Strafrecht das zweite Rechtsmittel, welches die Rechtskraft des Strafurteils hemmt. Im Strafrecht stellt die Revison zusammen mit Wiederaufnahmeverfahren wohl die Königsdisziplin des Strafverfahrens dar. Ein auf die Revision spezialisierter Strafverteidiger kann in der Revision unter Umständen ergangene Urteile der ersten Instanz korrigieren und Strafen abwenden oder verringern.