Sexuelle Belästigung – § 184i StGB
Um den Vorwurf einer sexuellen Belästigung zu begründen, muss der Täter das Opfer in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt haben. Unerwünschte Berührungen, ein „Klaps auf den Po“, aufgedrängte Küsse – das sind Handlungen, die den Vorwurf einer sexuellen Belästigung nach § 184i StGB begründen können.