Um den Vorwurf einer sexuellen Belästigung zu begründen, muss der Täter das Opfer in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt haben. Unerwünschte Berührungen, ein „Klaps auf den Po“, aufgedrängte Küsse – das sind Handlungen, die den Vorwurf einer sexuellen Belästigung nach § 184i StGB begründen können.