Sexuelle Belästigung

  • Um den Vorwurf einer sexuellen Belästigung zu begründen, muss der Täter das Opfer in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt haben. Unerwünschte Berührungen, ein „Klaps auf den Po“, aufgedrängte Küsse – das sind Handlungen, die den Vorwurf einer sexuellen Belästigung nach § 184i StGB begründen können.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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