Strafrecht

  • Die Berufung im Strafrecht ist ein Rechtsmittel und ausschließlich gegen Urteile möglich, die in erster Instanz vor einem Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht) verhandelt worden sind. Es besteht mit Ausnahme von Jugendstrafverfahren die Möglichkeit, erst Berufung und dann Revision einzulegen oder in selteneren Fällen gleich Sprungrevision.

  • Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.

  • Das Arztstrafrecht bzw. Medizinstrafrecht richtet sich an Kliniken und Ärzte, die aufgrund ihrer besonderen Verantwortung bei Operationen oder Behandlungsmaßnahmen sowie der Ausgabe und Abrechnung von Medikamenten und Heilbehandlungen oft in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Die gezielte Rechtsberatung richtet sich an die Ärzte und Mediziner.

  • Das Internet gilt für viele als ein rechtsfreier Raum. Doch in kaum einem Medium erfolgen so viele Straftaten wie Beleidigungen oder Betrugsfälle, weswegen sich das Internetstrafrecht immer mehr zu einem Schwerpunkt der Rechtsberatung herausstellt.

  • Angesichts aktueller Tendenzen zum Ankauf von Steuer-CDs und der Aufdeckung von „Steueroasen“ kommen für viele Bürger die (strafbefreiende) Selbstanzeige in Betracht, um einem Prozess wegen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung aus dem Wege zu gehen. Ein auf das Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kennt die strafrechtlichen Vorschriften und Folgen von Steuerstraftaten und berät Sie.

  • Verkehrsstraftaten tragen einen Großteil zur gerichtlichen Strafverfolgung bei und bilden folglich einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht (Verkehrsstrafrecht). In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber der Entwicklung des (Straßen-)Verkehrs und den damit einhergehenden Straftatbeständen im Verkehrsstrafrecht Rechnung getragen und eine Reihe an allgemeinen und speziellen Vorschriften für diesen Bereich geschaffen.

  • Zum Sexualstrafrecht zählen neben den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung auch der Besitz von kinderpornografischen Schriften und Exhibitionismus. Das Sexualstrafrecht ist ein sensibles Thema, bei dem Betroffene Ihre Rechte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger prüfen und verteidigen lassen sollten. Seit der Reform des Sexualstrafrechts in 2017 haben es Anwälte für Sexualstrafrecht vermehrt mit neuartigen Strafverfahren wegen des Vorwurfs einer sexuellen Belästigung zu tun.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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