Urkundendelikte: Fälschung technischer Aufzeichnungen
Diese Vorschrift soll die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Beweisverkehrs mit technischen Aufzeichnungen schützen. Die schnelle technische Entwicklung und daraus resultierende Sicherheitslücken waren ausschlaggebend für die Schaffung dieser Norm der Urkundendelikte.
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