Verkehrsstraftaten tragen einen Großteil zur gerichtlichen Strafverfolgung bei und bilden folglich einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht (Verkehrsstrafrecht). In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber der Entwicklung des (Straßen-)Verkehrs und den damit einhergehenden Straftatbeständen im Verkehrsstrafrecht Rechnung getragen und eine Reihe an allgemeinen und speziellen Vorschriften für diesen Bereich geschaffen.