Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.
Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.
Verkehrsstraftaten tragen einen Großteil zur gerichtlichen Strafverfolgung bei und bilden folglich einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht (Verkehrsstrafrecht). In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber der Entwicklung des (Straßen-)Verkehrs und den damit einhergehenden Straftatbeständen im Verkehrsstrafrecht Rechnung getragen und eine Reihe an allgemeinen und speziellen Vorschriften für diesen Bereich geschaffen.
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.