Verkehrsstrafrecht

  • Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts.

  • Verkehrsstraftaten tragen einen Großteil zur gerichtlichen Strafverfolgung bei und bilden folglich einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht (Verkehrsstrafrecht). In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber der Entwicklung des (Straßen-)Verkehrs und den damit einhergehenden Straftatbeständen im Verkehrsstrafrecht Rechnung getragen und eine Reihe an allgemeinen und speziellen Vorschriften für diesen Bereich geschaffen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt