Die Beleidigung stellt nach § 185 StGB eine Straftat dar und zählt zu den so genannten Ehrverletzungsdelikten, da sich die Äußerung bemerkbar gegen die Ehre des Opfers richtet.
Die Beleidigung stellt nach § 185 StGB eine Straftat dar und zählt zu den so genannten Ehrverletzungsdelikten, da sich die Äußerung bemerkbar gegen die Ehre des Opfers richtet.
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