Rechtsanwalt Mathias Schult

In kaum einem Bereich ist die Wahl des richtigen Rechtsanwalts so wichtig wie im Strafrecht. Bereits das Ermittlungsverfahren stellt eine erhebliche Belastung dar und häufig kommen Vorverurteilungen von Freunden, Familien oder gar den Medien hinzu. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie einen kompetenten und seriösen Strafverteidiger an Ihrer Seite haben. Rechtsanwalt Mathias Schult vertritt Sie bundesweit in allen Instanzen und bei allen Vorwürfen aus dem Bereich des Strafrechts.

Kurzprofil: Strafverteidiger Schult
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

  • erstes Staatsexamen mit Prädikat
  • zweites Staatsexamen mit Prädikat
  • Zusatzqualifikation: Fachanwalt für Strafrecht
  • umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren in allen Verfahrensstadien
  • Strafverteidigung vor Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und in der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH)
  • laufende Promotion zu einem strafprozessualen Thema

Ein Strafverfahren stellt für den Betroffenen zumeist eine schwierige Zeit mit vielen Herausforderungen dar. Gerade in dieser Situation kommt es daher darauf an, einen Spezialisten für das Strafrecht an seiner Seite zu haben. In vielen Fällen haben sich Staatsanwaltschaft und Gericht bereits nach Aktenlage ein (meist falsches) Bild gemacht. Insbesondere aus diesem Grund benötigen Sie jemanden, der die nötigen Zweifel säht, um das bestmögliche Ergebnis für Sie im Strafverfahren zu erreichen. Dies hat bereits Aristotles vor über 2000 Jahren erkannt, als er sagte:

Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.

Aristoteles (Philosoph), 384 v. Chr. – 322 v. Chr.

Gerade in diesem Zitat zeigt sich das Selbstverständnis der seriösen Strafverteidigung. Zweifel müssen dort gesät werden, wo Vorurteile bereits ihre Wurzeln geschlagen haben. Dies gilt insbesondere im Strafrecht, wo vermeintliche Opfer häufig einen „Vertrauensbonus“ erhalten und Beschuldigte schon meist nach Aktenlage vorverurteilt werden.

Um Sie und Ihre Rechte bestmöglich zu schützen, erarbeitet Rechtsanwalt Mathias Schult bereits von Beginn an mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, dessen Grundlage es ist, frühzeitig Vorurteile abzubauen und Zweifel bei Staatsanwaltschaft und Gericht zu sähen.

Begeisterung für das Strafrecht

Rechtsanwalt Mathias Schult erkannte seine Begeisterung für das Strafrecht bereits frühzeitig.

Er entschied sich für den Beruf des Strafverteidigers, da es dessen ureigenste Aufgabe ist, sicherzustellen, dass in allen Verfahrensstadien die Würde des Menschen uneingeschränkt vom Staat geachtet wird.

Im Strafrecht geht es oftmals um das höchste Gut, was man einem Menschen nehmen kann – die Freiheit. Dieses Gut zu schützen, hat sich Rechtsanwalt Mathias Schult zu seiner Lebensaufgabe gemacht.

Dabei geht es Rechtsanwalt Mathias Schult nicht nur darum, den Unschuldigen vor einem fehlerhaften Schuldspruch zu bewahren, sondern er ist auch aus seinem tiefsten Inneren davon überzeugt, dass, egal was ein Mensch getan haben soll, dieser ein rechtstaatliches Verfahren verdient hat.

Studium der Rechtswissenschaften

Rechtsanwalt Mathias Schult legte bereits frühzeitig im Jurastudium seinen Fokus auf das Strafrecht. Er konzentrierte sich dabei insbesondere auf die strafrechtlichen und strafprozessualen Themen und eignete sich auch außerhalb des universitären Rahmens ein umfassendes praktisches Wissen dazu an. Im Rahmen der ersten juristischen Prüfung wählte Rechtsanwalt Schult konsequenterweise den strafrechtlichen Schwerpunktbereich. Das erste Staatsexamen schloss er mit einem zweistelligen Prädikatsexamen (unter den besten 10% der Absolventen seines Jahrgangs) erfolgreich ab.

Spezialisierung als Rechtsanwalt für Strafrecht

Anschließend folgte das Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Auch das Referendariat nutzte Rechtsanwalt Schult, um sich weiter auf den strafrechtlichen Bereich und die Strafverteidigung zu spezialisieren. Neben der Ausbildung als Strafverteidiger, nutzte er zudem die Gelegenheit, alle Facetten des Strafrechts umfangreich kennenzulernen.

Nach der Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft Hamburg konnte Rechtsanwalt Schult seine strafrechtliche Spezialisierung auch im Rahmen seiner Tätigkeit in der strafrechtlichen Abteilung der Justizbehörde Hamburg und der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg weiter vertiefen. Anschließend absolvierte Herr Rechtsanwalt Schult im Rahmen des Referendariats eine mehrmonatige Ausbildung bei einem renommierten Strafverteidiger in Hamburg. Ferner erfolgte eine wirtschaftsstrafrechtliche Ausbildung in der Compliance-Abteilung einer internationalen Großkanzlei.

Das zweite Staatsexamen schloss Rechtsanwalt Schult ebenfalls äußerst erfolgreich mit einem Prädikatsexamen ab. Seit 2012 ist Rechtsanwalt Mathias Schult in der Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger tätig und promoviert zurzeit zu einem strafprozessualen Thema.

Erwerb der Zusatzqualifikation: Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Schult wurde aufgrund der nachgewiesenen besonderen  praktischen Erfahrung im Strafrecht und dem Nachweis über besondere theoretisch Kenntnisse auf dem Rechtsgebiet des Strafrechts von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg die Befugnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Die Bezeichnung belegt zugleich auch die ständige Fortbildung von Rechtsanwalt Schult auf dem Gebiet des Strafrechts.

Mitgliedschaften von Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Schult

  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Mitglied im Hamburgischen Anwaltsverein (HAV)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
  • Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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