Rechtsanwalt für Mord, Totschlag und weitere Delikte – § 211 StGB, § 212 StGB, § 222 StGB
Die Delikte wie Mord und Totschlag gehören zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht. Eine gute Strafverteidigung ist daher unumgänglich. Die richtige Wahl der Verteidigung kann häufig den Unterschied zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und Freispruch ausmachen.
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