Kontakt

An welchem Ort eine strafrechtliche Tätigkeit notwendig wird, wird durch Ihr Anliegen bestimmt. In Strafverfahren im Strafrecht vertritt Rechtsanwalt Dr. Böttner als Strafverteidiger oder Nebenklagevertreter Ihre Interessen vor jedem deutschen Gericht- also vor jedem Amtsgericht (AG), Landgericht (LG) oder Oberlandesgericht (OLG), ebenso in Strafsachen vor dem Bundesgerichtshof (BGH), dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR).

Kontaktaufnahmen sind sowohl telefonisch als auch per E-Mail, per Fax oder per Post möglich

Im Rahmen von Strafverteidigungen wird die Strafrechtskanzlei mit Hauptsitz in Hamburg bundesweit tätig. Nebenklagevertretung und Opfervertretung bieten wir derzeit für den gesamten Norddeutschen Raum an.

Kontakt: So erreichen Sie uns:

E-Mail: info@strafrecht-bundesweit.de

Kontaktieren Sie unsere Strafrechtskanzlei in Hamburg, Neumünster oder über ebuero in Berlin:

Hauptsitz Hamburg: Kanzlei-Hamburg-blau2

Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Dr. Böttner
Colonnaden 104
20354 Hamburg
Telefon: 040 – 18 01 84 77
Telefax: 040 – 20 91 97 61
(Anfahrtsweg)

Zweigstelle Neumünster:Kanzlei-Neumuenster

Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Dr. Böttner
Am Teich 10
24534 Neumünster
Telefon: 04321- 96 49 67-0
Telefax: 04321- 9 65 29 28

(Anfahrtsweg)

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Als Service für Mandanten aus Berlin bietet die Kanzlei Dr. Böttner bereits die Erreichbarkeit mit entsprechender Ortsvorwahl über unser zentrales Anwaltssekretariat in Berlin (Zweigstelle voraussichtlich ab 2012 – bis dahin Nutzung einer Kooperationskanzlei):

Berlin:

Telefon: 030 – 30 36 60 332
Telefax: 030 – 30 36 60 332

Bitte beachten Sie, dass ein Mandatsverhältnis erst nach Bestätigung der Übernahme des Mandats durch Rechtsanwalt Dr. Böttner zustande kommt. Wenn Sie Rechtsanwalt Dr. Böttner mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen möchten, füllen Sie bitte den Mandantenfragebogen aus und übersenden diesen sowie in Strafsachen eine Strafprozessvollmacht, in allen anderen Angelegenheiten die allgemeine Vollmacht unterschrieben per Post, per Telefax oder persönlich in eine unserer Kanzleien. Mandantenfragebogen und Vollmachten finden Sie unter der Rubrik “Formulare”.

Bei Hausdurchsuchung oder Verhaftung:

Die meisten Durchsuchungen finden sehr früh morgens statt, die meisten Verhaftungen im Strafrecht am Wochenende. Gerade im Bereich des Strafrechts ist daher bei Untersuchungshaft (U-Haft) oder Durchsuchung die schnelle Erreichbarkeit eines Verteidigers von entscheidender Bedeutung.Sie können die Kanzlei deshalb für diese Fälle unter unserer Kontakt – Notfallnummer 040 / 180 18 477 auch außerhalb der Geschäftszeiten sowie am Wochendende erreichen. Dieser Notrufservice ist außerhalb unserer Kernzeiten von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr ausschließlich für Fälle von Verhaftungen oder Durchsuchungen gedacht.

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