Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner

Mit Recht setzt ein Geschädigter auf eine optimale Vertretung seiner Interessen vor Gericht. Mit Recht bemüht sich ein Beschuldigter um eine optimale Verteidigung und Schadensbegrenzung. Ob Sie einen Anwalt für Strafrecht oder einen Strafverteidiger suchen – Sie sollten sich für den besten Rechtsanwalt entscheiden, den Sie finden können, so dass Sie im Strafverfahren nach Möglichkeit wenigstens ein Gleichgewicht der Kräfte herstellen können.

Kurzprofil: Strafverteidiger Dr. Böttner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

  • Staatsexamen mit zweistelligem Prädikat
  • Promotion mit summa cum laude
  • Große juristische Staatsprüfung mit zweistelligem Prädikat
  • Zusatzqualifikation: Fachanwalt für Strafrecht
  • mehr als 15 Jahre Erfahrung aus über 6.000 Strafverfahren

Gerade im Strafrecht benötigt der Mandant einen guten Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt als Beistand, egal ob als Beschuldigter oder als Verletzter. Die Durchsetzung Ihrer Interessen im Strafprozess erfordert vertiefte Kenntnisse im Strafrecht, im Strafprozessrecht und in der Strafverteidigung.

Durch die Ausweitung der Strafverfolgung auch im wirtschaftsrechtlichen Bereich sind nicht mehr nur Privatpersonen, sondern immer öfter auch Unternehmer und Firmen auf anwaltlichen Rat im Zusammenhang mit strafrechtlichen Fragestellungen bzw. auf die beste Strafverteidigung angewiesen.

Die Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger steht heute für persönliche und kompetente Betreuung im Strafrecht – diskret und vorurteilsfrei.

Gründe für den Werdegang zum Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Gründe für die Begeisterung für das Strafrecht als ein auch unter Juristen polarisierendes Rechtsgebiet kann man nicht in wenigen Worten beschreiben. Ein wesentlicher Grund für das Engagement als Strafverteidiger ist unter anderem das Bedürfnis, einen Ausgleich zwischen der übermächtigen Staatsgewalt und der vorurteilsbeladenen Öffentlichkeit auf der einen und der Würde des einzelnen Menschen auf der anderen Seite zu erreichen.

Ehrliche, herzliche Begeisterung ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren – wo ernsthaftes Interesse ist, ist Energie.

Dale Carnegie (Schriftsteller und Psychologe), 1888-1955

Begeisterung für das Strafrecht

Entsprechend seiner Begeisterung für das Strafrecht hat Herr Dr. Böttner bereits von Beginn an sein Studium konsequent auf den Bereich des Strafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts ausgerichtet und sich zusätzlich mit Gesellschaftsrecht und den dort auftretenden strafrechtlichen Fragen der Wirtschaft sowie mit der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht) auseinandergesetzt.

Studium der Rechtswissenschaften

Nach dem Jurastudium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit Schwerpunkt im Strafrecht hat er das 1. Staatsexamen am Oberlandesgericht Schleswig bereits nach 8 Semestern mit einem zweistelligen Prädikatsexamen abgeschlossen (unter den besten 10 Prozent der Absolventen).

Promotion mit Auszeichnung / Doktor der Rechtswissenschaften

Unmittelbar im Anschluss hat Herr Böttner seine Doktorarbeit im Strafrecht bei Herrn Prof. Dr. Ostendorf begonnen und diese während des Referendariats abgeschlossen.

Die Doktorarbeit ist mit der höchsten Note – „summa cum laude“ – bewertet und mit zwei Förderpreisen als eine der besten strafrechtlichen Dissertationen ausgezeichnet worden. Die juristische Fakultät der Universität Kiel hat ihm den Grad Doktor der Rechte (Dr. iur.) verliehen.

Spezialisierung als Rechtsanwalt für Strafrecht

Das Referendariat in Hamburg und Schleswig-Holstein hat Herr Dr. Böttner dazu genutzt, die Spezialisierung im Bereich des Strafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts auszubauen.

Seine Stationen umfassten nicht nur eine Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft. Während zweier Stationen bei einem der besten und erfolgreichsten Strafverteidiger Deutschlands sowie dem Generalstaatsanwalt beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht konnte die begonnene Spezialisierung auf das Strafrecht auch im Hinblick auf den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sowie Revisionen und Verfassungsbeschwerden in Strafsachen weiter vertieft werden.

So konnte Herr Dr. Böttner auch das 2. juristische Staatsexamen in Hamburg mit Schwerpunkt im Strafrecht erfolgreich abschließen. Mit zweistelligem Prädikatsexamen gehörte er in Hamburg zu den besten 5 Prozent der Absolventen.

Gründung und Spezialisierung der Kanzlei von Strafverteidiger Dr. Böttner

Trotz Befähigung zum Richteramt und der verlockenden Möglichkeit des Staatsdienstes verfolgte Herr Dr. Böttner, getreu seiner Vorliebe für den Anwaltsberuf, sein Ziel mit der ihm eigenen Entschlossenheit weiter, mit einer ausschließlichen Spezialisierung als Rechtsanwalt im Strafrecht ein Gegengewicht zu bilden und in zahlreichen Strafverfahren die Rechte seiner Mandanten als Strafverteidiger gegenüber bzw. als Nebenklagevertreter neben dem Staat zu vertreten.

Zu diesem Zweck gründete er die von Beginn an auf das Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger– zunächst mit Sitz in Potsdam/Berlin, wo er zeitgleich am Ausbau der strafrechtlichen Abteilung einer erfolgreichen mittelständischen Kanzlei mitwirkte.

Aus familiären Gründen wurde der Hauptsitz der Kanzlei im Jahr 2005 von Potsdam/Berlin nach Hamburg verlagert. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg dehnte Herr Dr. Böttner seinen Tätigkeitsbereich auf die Bearbeitung strafrechtlicher Mandate im gesamten Bundesgebiet aus.

Erwerb der Zusatzqualifikation: Fachanwalt für Strafrecht

Aufgrund der nachgewiesenen überdurchschnittlichen, mehrjährigeren Erfahrung im Strafrecht und dem Nachweis über ständige Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg Herrn Dr. Böttner die Befugnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Im Gegensatz zur Bezeichnung Strafverteidiger ist der Fachanwaltstitel rechtlich geschützt

Strafverteidiger Dr. Böttner

Mitgliedschaften von Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner

  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
  • Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V.
  • Mitglied der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidiger e.V.
  • Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung e.V.
  • Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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