Um von dem Tragen einer Maske bei einer Maskenpflicht befreit zu sein, können Ärzte sogenannten „Maskenattests“ ausstellen. Zurzeit laufen bundesweit eine Vielzahl an Strafverfahren aufgrund solcher angeblich fälschlich ausgestellten „Maskenatteste. Die Ermittlungsbehörden behaupten in den meisten dieser Fälle, dass entweder gar keine Erkrankung vorliegen würde, welche von der Maskenpflicht befreien würde, oder aber es zumindest keine Untersuchung durch den ausstellenden Arzt gab. In einem aktuellen Fall, den das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden hatte, ging es um eine Person, welche ein von einem Arzt hochgeladenes vorgefertigtes Attest, das ihn von der Maskenpflicht befreite, verwendete. Im konkreten Fall ging es um ein Dokument welches die Überschrift „Ärztliches Attest“ beinhaltet. Zudem waren auf dem Attest der vollständige Name und auch die Berufsbezeichnung des Arztes vermerkt. Die Person musste lediglich noch die eigenen Personalien ergänzen. Als bei einer Veranstaltung die Polizei den Betroffenen auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte, legte er dieses Attest vor.
Nachdem vor einigen Monaten bereits die Internet-Plattform „Wall Street Market“ abgestellt wurde, folgte nun mit „Hydra Market“ der nächste große Marktplatz im Darknet bzw. Darkweb. Es sollten dort zum größten Teil Drogen, gestohlene Daten und gefälschte Dokumente gehandelt worden sein. Auch sollen sonstige illegale digitale Dienstleistungen angeboten worden sein, wie zum Beispiel das Verschleiern von Bitcoin-Zahlungsströmen. Im Jahr sollen Umsätze von mehr als einer Milliarde Euro auf der Plattform getätigt worden sein.
Gerade aufgrund der Verschärfung durch die Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der für einige Berufe eingeführte Impfplicht nehmen die Verfahren zu. Bei vielen Arbeitgebern, gerade im gesundheitlichen Bereich, wird bereits vorgeschrieben, dass Ärztinnen und Ärzte ebenso wie Krankenschwestern und Pfleger geimpft oder zumindest getestet sein müssen. De Impfung wird mittels Impfpass, Impfausweis oder Impfzertifikat überprüft.
Beim Handel mit Cannabidiol (CBD), ein Produkt aus der Cannabispflanze, gibt es viele Unsicherheit, was erlaubt ist oder nicht. Der Bundesgerichthof (BGH) stellte in einer aktuellen Entscheidung nunmehr klar, dass ein legaler Handel mit Hanftee (auch „CBD Gras“, „CBD Tee“, „CBD Blüten“) nur in Frage kommt, wenn ausgeschlossen ist, dass man sich damit berauschen kann. Kann sich mit dem Produkt nicht berauscht werden, dann dürften zu gewerblichen Zwecken Cannabisprodukte aus EU zertifiziertem Cannabis verkauft werden. In allen anderen Fällen droht dagegen ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Auf der Internetseite anom.io erscheint aktuell nur noch folgende Mitteilung:
„Die Strafverfolgungsbehörden haben Nachrichten und Anhänge von der ANØM-Plattform überwacht. Eine Reihe von Ermittlungen wurden eingeleitet und dauern an.“
In einer am 08. Juni 2021 veröffentlichten Pressemitteilung von Europol offenbart sich erst das tatsächliche Ausmaß dieser Meldung:
Das FBI (Federal Bureau of Investigation), die niederländische Polizei und die schwedischen Polizeibehörden haben in enger Zusammenarbeit mit der US-Drogenbehörde DEA (Drug Enforcement Administration) und 16 weiteren Ländern mit Unterstützung von Europol eine der bislang größten Operationen im Rahmen der organisierten Kriminalität überhaupt durchgeführt.
In jüngster Zeit mehren sich die Berichte über Hausdurchsuchungen von Geschäftsräumen und Privatwohnungen im Zusammenhang mit möglichem Abrechnungsbetrug bei Corona-Testzentren. Entsprechende Ermittlungen sind bereits aus Bochum, Berlin, München, Gießen und Lübeck bekannt. Aber auch andere Bundesländer wie Hamburg und Niedersachsen haben bereits angekündigt, die Abrechnungen der privaten Corona-Testzentren stärker zu überprüfen.
Am 09. März 2021 haben belgische Medien erstmals darüber berichtet, dass der Anbieter Sky ECC Global von den Strafverfolgungsbehörden gehackt wurde und es zu zahlreichen Durchsuchungen und Festnahmen gekommen ist.
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.