Immobilien-Investments, die über soziale Medien, Coaching-Programme oder geschlossene Communities vertrieben werden, geraten zunehmend in den Fokus der Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen. Auslöser sind fast immer Strafanzeigen enttäuschter Anleger, Geldwäscheverdachtsanzeigen von Banken oder Mitteilungen der BaFin.
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