Strafrecht Blog

  • EU zwingt Kryptobörsen zur Offenlegung – droht jetzt die große Steuerfahndungswelle?

    Die Zeit der Anonymität im Kryptohandel neigt sich dem Ende zu. Was bislang vielen Anlegern als sicherer Hafen vor dem Blick der Steuerbehörden galt, wird schon bald vollständig transparent sein. Mit der neuen DAC8-Richtlinie schafft die Europäische Union die Grundlage dafür, dass Kryptobörsen künftig umfassend personenbezogene Daten an die Finanzämter der Mitgliedsstaaten melden müssen – und das nicht nur innerhalb der EU. Auch große internationale Plattformen wie Binance, Coinbase oder Kraken werden verpflichtet, ihre europäischen Kunden offenzulegen. Für deutsche Anleger bedeutet das, dass das Finanzamt in naher Zukunft mit einem Mausklick sehen kann, wer über ein Krypto-Konto verfügt, welche Transaktionen durchgeführt wurden und ob daraus steuerpflichtige Gewinne entstanden sind. Wer in der Vergangenheit versäumt hat, Krypto-Erträge korrekt anzugeben, muss sich auf unangenehme Post vom Finanzamt einstellen – und im schlimmsten Fall auf ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

  • Fehlendes Protokoll verhindert Urteilsvollzug

    In einem aktuellen Beschluss hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Angeklagter aus der Untersuchungshaft zu entlassen ist, wenn das schriftliche Protokoll der Hauptverhandlung nicht rechtzeitig vorliegt. Hintergrund war ein Fall vor dem Landgericht Wuppertal, bei dem ein Mann wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Urteil konnte ihm jedoch nicht zugestellt werden, weil auch sechs Monate nach der Urteilsverkündung kein Protokoll der Hauptverhandlung vorlag. Dieses Protokoll ist für eine wirksame Zustellung gemäß § 273 Abs. 1 StPO zwingend notwendig. Ohne das Protokoll beginnt keine Rechtsmittelfrist nach § 341 Abs. 1 StPO zu laufen – eine Überprüfung des Urteils, etwa im Wege der Revision nach § 333 StPO, ist somit nicht möglich.

  • Unsere Expertise: Hohe Freispruchquote bei Vergewaltigungsprozessen bei Dr. Böttner Rechtsanwälte

    Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, setzen uns stets mit Nachdruck für die Rechte unserer Mandanten ein. Gerade in Vergewaltigungsprozessen können wir eine außerordentlich hohe Freispruchquote aufweisen, was eindeutig für unsere Kompetenz und Erfahrung spricht. Das gilt besonders in solchen Fällen, in denen die Aussage des Opfers gegen die des mutmaßlichen Täters stehen. Mit Blick auf die möglichen strafrechtlichen Sanktionen ist gerade in solchen Situationen eine frühzeitige Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt für Vergewaltigung essenziell!

  • Was bedeutet verminderte Schuldfähigkeit?

    Im deutschen Strafrecht spielt die Frage der Schuldfähigkeit eine ausschlaggebende Rolle. Die verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB ist eine besondere Situation, in der eine Person aufgrund bestimmter Umstände, wie beispielsweise aufgrund von Alkoholeinfluss, nur eingeschränkt in der Lage ist, das Unrecht einer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht entsprechend zu handeln. Die Regelung des § 21 StGB hat bedeutsame Auswirkungen auf die Strafzumessung.

  • Was ist eine Lastschrift?

    Das Lastschriftverfahren ist eine weit verbreitete und bequeme Zahlungsmethode, die es ermöglicht, Zahlungen direkt vom Bankkonto des Zahlenden einzuziehen. Dabei erteilt der Kontoinhaber einem Zahlungsempfänger (z.B. einem Unternehmen oder Dienstleister) eine Einzugsermächtigung, um Beträge automatisch vom Konto abzubuchen. Dies ist vor allem bei wiederkehrenden Zahlungen wie Miet- oder Mitgliedsbeiträgen üblich.

  • Ein faires und unparteiisches Verfahren ist ein grundlegendes Prinzip des deutschen Rechtssystems. Doch was passiert, wenn Zweifel an der Neutralität eines Richters, Schöffen oder Sachverständigen aufkommen? In solchen Fällen sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, ein Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit zu stellen. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Entscheidungen objektiv und ohne unzulässige Einflüsse getroffen werden.

  • Der Begriff „Schutzbefohlene“ spielt im deutschen Strafrecht eine zentrale Rolle, insbesondere im Zusammenhang mit Straftatbeständen, die auf den Schutz besonders schutzbedürftiger Personen abzielen. Doch wer gilt rechtlich als Schutzbefohlener, welche Pflichten ergeben sich daraus für andere Personen, und welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß gegen den besonderen Schutz?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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