Immobilien-Investments, die über soziale Medien, Coaching-Programme oder geschlossene Communities vertrieben werden, geraten zunehmend in den Fokus der Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen. Auslöser sind fast immer Strafanzeigen enttäuschter Anleger, Geldwäscheverdachtsanzeigen von Banken oder Mitteilungen der BaFin.