Im Notfall sind wir 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Sollten Sie von einer dieser Maßnahmen betroffen sein, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

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Anwalt für Vermögensabschöpfung / Unternehmensbezogenes Ordnungswidrigkeitenrecht

Welche Folgen drohen bei einer Vermögensabschöpfung oder einem Verfahren nach dem Unternehmensbezogenen Ordnungswidrigkeitenrecht?

Unternehmen können mit empfindlichen Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro belegt werden – in besonders schweren Fällen auch deutlich darüber hinaus, wenn der wirtschaftliche Vorteil die Regelbuße übersteigt. Daneben droht die vollständige Einziehung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte – auch dann, wenn kein Strafverfahren gegen eine konkrete Person durchgeführt wird.

Strafe wegen Vermögensabschöpfung/ unternehmensbezogenem Ordnungswidrigkeitenrecht vermeiden:

Eine frühzeitige Einwirkung auf Ihr Verfahren ist stets von Vorteil. Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses unverbindliches Erstgespräch mit uns.

Haben Sie als Unternehmen oder Verantwortlicher eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten?

Wenn Sie eine Anhörung als Verantwortlicher oder einen Bußgeldbescheid wegen einer Unternehmensordnungswidrigkeit erhalten haben oder von einer Vermögensabschöpfung betroffen sind, sollten Sie keine Zeit verlieren. Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, sind seit über 15 Jahren auf das Strafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei vertritt bundesweit Unternehmen, Führungskräfte und Einzelpersonen in komplexen Verfahren rund um die Vermögensabschöpfung und das unternehmensbezogene Ordnungswidrigkeitenrecht nach § 30 OWiG.

Wir stehen für diskrete, professionelle und strategisch durchdachte Verteidigung – und kämpfen dafür, Ihre wirtschaftlichen Interessen zu schützen.

Die Auswahl des besten Strafverteidigers für Ihr Strafverfahren

Bei der Wahl Ihres Strafverteidigers sind Sie sorgsam und das finden wir gut. Wie auch bei Ärzten oder Handwerkern gibt es bei Rechtsanwälten und Strafverteidiger gewaltige Qualitätsunterschiede, weshalb nicht jeder Strafverteidiger eine bestmögliche Verteidigung Ihrer Rechte bedeutet. Um Ihnen eine beste mögliche Verteidigung bieten zu können, haben wir Anwälte, die sich genau auf die Verteidigung beim Vorwurf der Vermögensabschöpfung oder des Verstoßes gegen unternehmensbezogenes Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert haben. Mit den 15. Gründen für Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger geben wir Ihnen eine Auswahl von vielen Gründen an die Hand, die verdeutlichen, weshalb Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger die Kanzlei ist, die die bestmögliche Verteidigung in Ihrem Strafverfahren sicherstellt. Erhöhen Sie hier Ihre Chancen auf eine Einstellung Ihres Verfahrens.

Was ist unter einer Vermögensabschöpfung zu verstehen?

Die Vermögensabschöpfung dient dem Zweck, durch Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erlangte Vermögensvorteile staatlich einzuziehen. Seit der Reform im Jahr 2017 ist es für Gerichte deutlich einfacher geworden, eine Einziehung des „Tatertrags“ anzuordnen – selbst dann, wenn keine konkrete Straftat mehr nachweisbar ist. 

Es genügt, dass Vermögenswerte aus einer mutmaßlich rechtswidrigen Tat stammen. Die Gerichte dürfen unterstellen, dass bestimmte Vermögenswerte auf einer Straftat beruhen, wenn beispielsweise keine legale Erklärung für deren Herkunft vorliegt. Dies kann im schlimmsten Fall zur vollständigen Abschöpfung ganzer Unternehmensgewinne führen.

Unternehmensbezogenes Ordnungswidrigkeitenrecht – § 30 OWiG

Nach § 30 OWiG können Geldbußen nicht nur gegen natürliche Personen, sondern direkt gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen verhängt werden – insbesondere gegen Unternehmen. Voraussetzung ist, dass eine Leitungsperson im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht, durch die Pflichten verletzt oder das Unternehmen bereichert wird.

Typische Anwendungsfälle:

  • Korruptionsdelikte (z. B. nach §§ 299 ff. StGB)
  • Steuerstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung nach § 370 AO)
  • Verstöße gegen das Arznei- oder Lebensmittelrecht
  • Umweltstraftaten
  • Arbeits- und Sozialrechtsverstöße (z. B. illegale Beschäftigung)

Das Ziel der Bußgeldvorschriften ist es, das Unternehmen selbst zur Verantwortung zu ziehen – unabhängig von der Person des Täters.

Welche Rolle spielt die interne Compliance?

Ein funktionierendes Compliance-System kann im Fall eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens entscheidend sein: Zum einen kann es die Unternehmensleitung entlasten, zum anderen können bestehende Strukturen bußgeldmindernd berücksichtigt werden. Unternehmen ohne Compliance-Mechanismen laufen hingegen Gefahr, wegen Organisationsverschuldens belangt zu werden.

Auch präventiv bietet sich hier anwaltlicher Rat an – z. B. zur Entwicklung interner Richtlinien oder zur Reaktion auf festgestellte Unregelmäßigkeiten im Betrieb.

Wie läuft ein Verfahren zur Vermögensabschöpfung oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ein Unternehmen ab?

  • Ermittlungen und erste Maßnahmen: Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden führen bei Verdacht auf unternehmensbezogene Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zunächst Ermittlungen gegen konkrete Personen oder das Unternehmen selbst. Dabei können auch Durchsuchungen und Sicherstellungen erfolgen.
  • Anhörung und Bußgeldbescheid: Wird ein Unternehmen als Betroffener identifiziert, erhält es zunächst eine Anhörung und später ggf. einen Bußgeldbescheid nach § 30 OWiG. Zeitgleich kann auch eine Einziehung nach §§ 73 ff. StGB beantragt werden.
  • Verteidigung und Rechtsmittel: Wir prüfen sämtliche Maßnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit, begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, legen Rechtsmittel ein und vertreten Ihre Interessen – notfalls auch vor Gericht.

Warum ist anwaltliche Hilfe bei Vermögensabschöpfung und § 30 OWiG so wichtig?

Ein Bußgeldverfahren oder eine Einziehung kann existenziell bedrohlich sein – gerade für mittelständische Unternehmen. Oft geht es nicht nur um wirtschaftliche Schäden, sondern auch um den guten Ruf Ihres Unternehmens. Die Rechtslage ist komplex, und eine falsche Reaktion kann schwerwiegende Folgen haben.

Als erfahrene Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht, im unternehmensbezogenen Ordnungswidrigkeitenrecht und bei der Verteidigung gegen Vermögensabschöpfung vertreten wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, Sie mit der nötigen Weitsicht, Härte und Expertise.

Wir sind Ihre Strafverteidiger – bundesweit und jederzeit erreichbar

Ob GmbH, Aktiengesellschaft, Einzelunternehmen oder Konzern: Wir von Dr. Böttner Rechtsanwälte setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und keine ungerechtfertigten wirtschaftlichen Einbußen erfolgen. Mit Fachanwälten für Strafrecht, über 15 Jahren Erfahrung und einem eingespielten Team stehen wir an Ihrer Seite – schnell, diskret und entschlossen.

Nehmen Sie Kontakt auf – bevor Maßnahmen unumkehrbar werden.

Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner

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Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner

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