Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht bildet eine besondere Stellung im Strafrecht und verlangt durch die Kombination aus Strafrecht und Steuerrecht eine besondere Expertise. Obwohl das Steuerstrafverfahren immer gegen eine natürliche Person geführt wird, ist zu unterscheiden zwischen einem Steuerstrafverfahren für eine Privatperson und einem Steuerstrafverfahren, welches im Zusammenhang mit der Tätigkeit in einem Unternehmen eingeleitet wurde.

Steuerstrafrecht bei Privatpersonen

Das Steuerrecht ist in den letzten Jahren immer komplizierter geworden und so überrascht es auch nicht, dass auch die Steuerstrafverfahren gegen Privatpersonen in den letzten Jahren zugenommen haben. Bereits kleine Unachtsamkeiten bei der Steuererklärung können zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führen. Wir helfen und beraten bundesweit Privatpersonen im Bereich des Steuerstrafrechts.

Steuerstrafrecht bei Unternehmen

Unternehmen unterliegen einer Vielzahl an steuerrechtlichen Regelungen. Erfolgen bei der Erklärung oder Abführung der Steuern Fehler, ist es meist der Geschäftsführer des Unternehmens, der sich einem Steuerstrafverfahren gegenüber sieht. Gerade im unternehmerischen Steuerstrafrecht ist eine rechtzeitige und erfolgsorientierte Verteidigung essenziell. Wir verteidigen Sie bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Bereich des Steuerstrafrechts.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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