Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts. Dessen ungeachtet, erfordern nicht nur umfangreiche, sondern auch überschaubare Strafverfahren ein kompetentes Fachwissen, weshalb Sie sich auch im Bereich des allgemeinen Strafrechts an einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger wenden sollten.