Verhalten in Strafsachen
Den Status eines Beschuldigten in einem Strafverfahren erlangt man meist überraschend und ohne ausreichend Gelegenheit, sich auf diese Situation vorzubereiten. In den meisten Fällen erhält man eine polizeiliche Vorladung oder es steht die Polizei persönlich vor der Tür für eine Hausdurchsuchung oder gar einer Festnahme.
Als Beschuldigter aber auch als Lebensgefährte oder Verwandter stellt dies immer eine besondere Belastung dar. Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen einige Verhaltenstipps als „Erste-Hilfe“-Anleitung geben, damit Sie von Anfang an die optimalen Grundsteine für eine anschließende Verteidigung durch uns legen können. Nachdem der erste Schock verdaut ist, kontaktieren Sie uns gerne umgehend, damit wir alles Weitere einleiten können, um eine bestmögliche Verteidigung für Sie oder Ihren Angehörigen sicherzustellen.
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Der Unterschied zwischen dem beinahe richtigen Wort und dem richtigen Wort ist wirklich eine große Sache – es ist der Unterschied zwischen dem Glühwürmchen und dem Blitz.
Mark Twain (Schrifsteller), 1835 – 1910
Das Zitat von Mark Twain veranschaulicht eindrücklich, dass Ihr erstes Verhalten bei dem Vorwurf einer Strafsache maßgeblich über den weiteren Verlauf bestimmt. Aus diesem Grund sollten Sie von Beginn an weitestgehend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und frühzeitig einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, der mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie in Ihrem konkreten Fall erarbeitet.
Was tun, wenn Sie in einer Strafsache beschuldigt werden?
In Strafsachen kann man leicht verwickelt werden – verschuldet oder unverschuldet, bewusst oder auch unbewusst.
Für diesen Fall haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten einige Verhaltenstipps zusammengestellt. Ob Hausdurchsuchung, Verhaftung oder Untersuchungshaft, in allen Fällen sollten Sie unbedingt vermeiden, sich in irgendeiner Weise selbst zu belasten. Allgemein lässt sich aber schon einmal Folgendes empfehlen:
- Bleiben Sie ruhig und bewahren Sie (so gut es eben geht) einen kühlen Kopf.
- Machen Sie keine vorschnellen Angaben gegenüber der Polizei.
- Lassen Sie sich auch nicht in vermeintliche „Small-Talks“ verwickeln.
- Rufen Sie einen Rechtsanwalt an, idealerweise einen Fachanwalt für Strafrecht.
Spezielle Verhaltenstipps
Verhalten bei einer polizeilichen Vorladung
Nach dem Öffnen des Briefkasten sitzt der Schock meist tief, wenn sich ein Schreiben der Polizei darin befindet. Aber keine Sorge, mit unseren Verhaltenstipps beim Erhalten einer polizeilichen Vorladung haben Sie alle wichtigen Informationen, um richtig, schnell und effektiv zu reagieren.
Verhalten bei einer Hausdurchsuchung
Steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür, bleibt kaum Zeit nachzudenken. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich bei einer Hausdurchsuchung am besten verhalten sollten und was die ersten wichtigen Maßnahmen im Fall einer Wohnungsdurchsuchung sind.
Verhalten in der Untersuchungshaft (U-Haft)
Wurde die Untersuchungshaft angeordnet, stellt dies eine besondere Belastung für den Inhaftierten und seine Familie dar. Wir zeigen Ihnen in diesen Verhaltenstipps, wie Sie und Ihre Angehörigen sich im Fall der Untersuchungshaft verhalten sollten.
Verhalten bei der Erkennungsdienstlichen Behandlung
Im Zusammenhang mit einer Straftat wird häufig die erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei oder das Gericht angeordnet. Die erkennungsdienstliche Behandlung beinhaltet zumeist die Abnahme von Fingerabdrücken und das Anfertigen von Fotografien. Im folgenden Text erklären wir Ihnen den Ablauf einer erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung) und wie Sie sich dabei am besten verhalten sollten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)
Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.