Aus diesem Grund sollte bereits frühzeitig positiv durch einen Spezialisten auf das Ermittlungsverfahren eingewirkt werden. In vielen Fällen können die Strafverfahren bereits in diesem Stadium zur Einstellung gebracht werden, bevor es zu einer belastenden öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Sie sollten unbedingt umfassend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und sich von einem spezialisierten Strafverteidiger beraten lassen. Im späteren Verfahren – insbesondere nach erfolgter Akteneinsicht – kann dann gemeinsam entschieden werden, ob und wieweit sich zu den Vorwürfen geäußert werden soll.
Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger berät Sie gerne diskret und vorurteilsfrei in allen Bereichen des Sexualstrafrechts. Sollten Sie einem Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht ausgesetzt sein, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Bereits im Ermittlungsverfahren werden wir darauf hinarbeiten, dass das Verfahren möglichst frühzeitig eingestellt wird. Ist eine Einstellung nicht möglich, verteidigen wir Sie zielorientiert und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten durch alle Instanzen.
Auf den folgenden Seiten haben wir einige der häufigsten Straftatbestände aus dem Sexualstrafrecht aufgeführt. Sollten Sie einem Vorwurf ausgesetzt sein, der hier nicht aufgeführt ist, so kontaktieren Sie uns gerne. Auch in diesen Fällen bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung an.
Straftatbestände des Sexualstrafrechts
In keinem Bereich des Strafrechts werden (unschuldig) Beschuldigte so schnell als Täter verurteilt, wie im Sexualstrafrecht. Die Verachtung in der Gesellschaft kann bereits vor einer Verurteilung durch das Gericht gewaltig sein. Dass jemand Tatverdächtiger sei, gleich, ob seine Schuld noch nicht bewiesen wurde und im Strafrecht stets die Unschuldsvermutung gilt, spricht sich wegen einer Straftat des Sexualstrafrechts in der Heimatstadt rasant rum. Dieser Voreingenommenheit gilt es entgegenzuwirken. Deswegen gilt das Sexualstrafrecht als das Kerngebiet von Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger. Dr. Sascha Böttner, Inhaber der Kanzlei, war es von Beginn an ein besonderes Anliegen, dass alle Strafverteidiger der Kanzlei eine besondere Ausbildung in der Verteidigung wegen des Verdachts einer Sexualstraftat genießen. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich sicher sein, dass Sie den bestmöglichen Anwalt im Sexualstrafrecht an Ihrer Seite haben, der über die Grenzen anderer hinausgeht und fortdauernd den bestmöglichen Ausgang Ihres Verfahrens garantiert.
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