Die Fragen aus dem Wirtschaftsstrafrecht werden immer komplexer, was insbesondere an den immer komplizierter werdenden rechtlichen Regelungen liegt. In vielen Fällen sind die strafrechtlichen Grenzen fließend, wenn es um die Beurteilung geht, was im Rahmen des immer härter werdenden Wettbewerbs (noch) erlaubt, was (schon) verboten ist und wann eine (nachweisbare) Straftat vorliegt. Aus diesem Grund besteht unsere Beratung im ersten Schritt aus einer umfassenden rechtlichen Prüfung und der Frage, ob das, was Ihnen vorgeworfen wird, tatsächlich strafbar ist. In vielen Fällen handelt es sich nämlich um noch erlaubtes wirtschaftliches Handeln und das Verfahren kann bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren beendet werden.
Auch bei anderen strafrechtlichen Maßnahmen sind wir gerne Ihr erster Ansprechpartner. Wir sorgen zum Beispiel für die Wahrung Ihrer Rechte im Rahmen einer Firmendurchsuchung und kümmern uns um die Freigabe von festgesetzten (arrestieren) Vermögenswerten. Auch wenn Unternehmenskonten „eingefroren“ und ganze EDV-Anlagen im Rahmen von Durchsuchungen beschlagnahmt werden, legen wir die notwendigen Rechtsbehelfe ein und kümmern uns um die weitere Freigabe. Häufig geht es bei Wirtschaftskriminalität um hohe Summen, was schnell zu Untersuchungshaft führen kann. Daher beraten wir Sie schon im Vorfeld wie eine Untersuchungshaft (U-Haft) vermieden werden kann.
Im Wirtschaftsstrafrecht können auch außerhalb des eigentlichen Strafverfahrens Konsequenzen drohen. So kann beispielsweise bereits eine Rufschädigung eintreten, wenn die Staatsanwaltschaft alle Kunden von Ihnen anschreibt. Daher beschränkt sich unsere Tätigkeit nicht nur darauf, Sie vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Bei einem frühzeitigen Einschalten wirken wir auch rufschädigenden Ermittlungsmaßnahmen entgegen, sodass eine „Vorverurteilung“ verhindert wird.
Die Spezialabteilungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte werden immer breiter aufgestellt. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Beauftragung eines auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Strafverteidigers für das Herstellen der „Waffengleichheit“ zwingend notwendig. Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger kann auf jahrelange Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht zurückgreifen. Das ebenfalls qualifizierte Backoffice der Kanzlei und die Zusammenarbeit mit externen auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Fachanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, ergänzt das Beratungsangebot der Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger.
Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Gerne bieten wir Ihnen auch eine Vorfeldberatung im Rahmen von Compliance an. Im Wirtschaftsstrafrecht ist unsere Anwaltskanzlei – insbesondere aber nicht abschließend – in folgenden Bereichen tätig und berät und verteidigt bundesweit in allen Instanzen. Sollten Sie einem Vorwurf ausgesetzt sein, der hier nicht aufgeführt ist, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Auch in diesen Fällen bieten wir Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung an.