ACAB – Bedeutung, Ursprung und juristische Einordnung
Die Abkürzung ACAB ist in der öffentlichen Diskussion regelmäßig präsent und sorgt häufig für Kontroversen. Doch was genau steckt hinter diesem Kürzel, wie ist seine Entstehungsgeschichte, und welche juristischen Folgen kann die Verwendung von ACAB nach sich ziehen?
Was bedeutet ACAB?
ACAB steht für „All Cops Are Bastards“. Übersetzt bedeutet dies etwa „Alle Polizisten sind Bastarde“. Die Abkürzung ACAB wird oft als provokatives Statement genutzt, insbesondere im Rahmen von Demonstrationen, in der Fußballfanszene oder im Bereich der Subkultur. Dabei ist der Gebrauch von ACAB keineswegs einheitlich: Während einige Nutzer damit eine generelle Ablehnung gegenüber der Polizei ausdrücken, betonen andere, dass sich ihre Kritik auf als übergriffig oder ungerecht empfundene Polizeihandlungen bezieht und nicht auf jede einzelne Person im Polizeidienst.
Ursprung und Verbreitung von ACAB
Die Entstehung von ACAB lässt sich bis in die 1940er Jahre zurückverfolgen, wo es zunächst als Ausdruck von Unmut gegen autoritäre Strukturen genutzt wurde. Vor allem in England fand ACAB in den 1970er Jahren Eingang in die Punkszene und wurde später durch die Fußball-Ultras weltweit verbreitet. Heute taucht ACAB nicht nur auf Plakaten und Transparenten auf, sondern auch als Graffiti, Tattoo oder in sozialen Medien.
ACAB im deutschen Recht
Die Verwendung von ACAB kann in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen haben. Insbesondere die Vorschriften der Beleidigung (§ 185 StGB) und der Volksverhetzung (§ 130 StGB) spielen hier eine Rolle. Eine Strafbarkeit wegen Beleidigung kommt immer dann in Betracht, wenn ACAB auf eine hinreichend überschaubare und individualisierbare Gruppe von Polizisten bezogen wird.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat klargestellt, dass ACAB nicht automatisch eine strafbare Beleidigung darstellt. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob sich die Äußerung auf eine konkret bestimmte Gruppe bezieht oder ob sie als allgemeine Meinungsäußerung im Rahmen der Meinungsfreiheit zu werten ist. Bei einem Graffiti mit der Aufschrift ACAB an einem öffentlichen Ort kann dies anders bewertet werden als bei einem gezielten Zuruf an eine bestimmte Polizeieinheit.
ACAB zwischen Meinungsfreiheit und strafbarer Beleidigung
Das Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und dem Schutz der persönlichen Ehre (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ist bei der Bewertung von ACAB besonders ausgeprägt. Die Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich auch scharfe, provokante und überspitzte Äußerungen. Dennoch endet dieser Schutz dort, wo die Grenze zur Schmähkritik oder gezielten Ehrverletzung überschritten wird.
Ob das Zeigen eines ACAB-T-Shirts, das Skandieren der Parole bei Demonstrationen oder das Sprayen an Wänden strafrechtlich relevant ist, hängt daher immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Entscheidend ist, ob die Aussage pauschal bleibt oder ob sie auf eine konkret bestimmbare Gruppe abzielt.
ACAB in der gesellschaftlichen Debatte
Die Abkürzung ACAB bleibt auch jenseits von rechtlichen Fragen ein umstrittenes Symbol. Befürworter sehen in ACAB eine Form des Protests gegen institutionelle Gewalt, Rassismus oder unverhältnismäßige Polizeigewalt. Kritiker werfen den Verwendern von ACAB hingegen vor, pauschale Vorverurteilungen und eine Respektlosigkeit gegenüber einem gesamten Berufsstand zu propagieren.
Gerade in Zeiten, in denen das Verhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung zunehmend im Fokus der öffentlichen Diskussion steht, bleibt ACAB ein Ausdruck, der Emotionen weckt – sei es Ablehnung, Zustimmung oder Nachdenklichkeit.