Die Zeit der Anonymität im Kryptohandel neigt sich dem Ende zu. Was bislang vielen Anlegern als sicherer Hafen vor dem Blick der Steuerbehörden galt, wird schon bald vollständig transparent sein. Mit der neuen DAC8-Richtlinie schafft die Europäische Union die Grundlage dafür, dass Kryptobörsen künftig umfassend personenbezogene Daten an die Finanzämter der Mitgliedsstaaten melden müssen – und das nicht nur innerhalb der EU. Auch große internationale Plattformen wie Binance, Coinbase oder Kraken werden verpflichtet, ihre europäischen Kunden offenzulegen. Für deutsche Anleger bedeutet das, dass das Finanzamt in naher Zukunft mit einem Mausklick sehen kann, wer über ein Krypto-Konto verfügt, welche Transaktionen durchgeführt wurden und ob daraus steuerpflichtige Gewinne entstanden sind. Wer in der Vergangenheit versäumt hat, Krypto-Erträge korrekt anzugeben, muss sich auf unangenehme Post vom Finanzamt einstellen – und im schlimmsten Fall auf ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
In einem aktuellen Beschluss hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Angeklagter aus der Untersuchungshaft zu entlassen ist, wenn das schriftliche Protokoll der Hauptverhandlung nicht rechtzeitig vorliegt. Hintergrund war ein Fall vor dem Landgericht Wuppertal, bei dem ein Mann wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Urteil konnte ihm jedoch nicht zugestellt werden, weil auch sechs Monate nach der Urteilsverkündung kein Protokoll der Hauptverhandlung vorlag. Dieses Protokoll ist für eine wirksame Zustellung gemäß § 273 Abs. 1 StPO zwingend notwendig. Ohne das Protokoll beginnt keine Rechtsmittelfrist nach § 341 Abs. 1 StPO zu laufen – eine Überprüfung des Urteils, etwa im Wege der Revision nach § 333 StPO, ist somit nicht möglich.
Die Abkürzung ACAB ist in der öffentlichen Diskussion regelmäßig präsent und sorgt häufig für Kontroversen. Doch was genau steckt hinter diesem Kürzel, wie ist seine Entstehungsgeschichte, und welche juristischen Folgen kann die Verwendung von ACAB nach sich ziehen?
Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, setzen uns stets mit Nachdruck für die Rechte unserer Mandanten ein. Gerade in Vergewaltigungsprozessen können wir eine außerordentlich hohe Freispruchquote aufweisen, was eindeutig für unsere Kompetenz und Erfahrung spricht. Das gilt besonders in solchen Fällen, in denen die Aussage des Opfers gegen die des mutmaßlichen Täters stehen. Mit Blick auf die möglichen strafrechtlichen Sanktionen ist gerade in solchen Situationen eine frühzeitige Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt für Vergewaltigung essenziell!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)
Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit