Juristische Implikationen des Urteils des Münchner Landgerichts
Das Münchner Landgericht hat in einer richtungsweisenden Entscheidung die Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB eingestuft. Dieser Beschluss gründet sich auf die Feststellung, dass die Gruppe systematisch strafbare Handlungen begeht. Dabei basiert die Entscheidung auf eine Reihe von Beschwerden gegen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, die das Gericht als rechtmäßig erachtet. Besonders umstritten ist, ob die Zielsetzung der Gruppierung auf das Begehen von Straftaten abzielt und ob von ihr eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ ausgeht. Diese beiden Aspekte sind entscheidend, um festzustellen, ob es sich bei der Gruppe um eine kriminelle Vereinigung handelt.