Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)Startseite

  • Vorwürfe im Sexualstrafrecht treffen Betroffene meist völlig unvorbereitet. Innerhalb kürzester Zeit geraten Menschen in ein Strafverfahren, das nicht nur strafrechtliche, sondern auch enorme persönliche sowie gesellschaftliche Konsequenzen nach sich zieht. Der bloße Verdacht einer Sexualstraftat kann ausreichen, um berufliche Existenzen zu gefährden, soziale Beziehungen zu zerstören und das gesamte bisherige Leben infrage zu stellen. Gerade deshalb kommt der rechtlichen Bewertung einzelner Tatvorwürfe eine herausragende Bedeutung zu. Denn im Strafrecht entscheidet nicht das subjektive Empfinden der einzelnen Betroffenen, sondern allein die juristische Einordnung. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs macht deutlich, wie fein diese Abgrenzungen verlaufen können – und wie groß ihre Auswirkungen sind. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob ein Fentanyl-Pflaster im Zusammenhang mit einer sexuellen Handlung als gefährliches Werkzeug gelten kann. Eine Frage, deren Beantwortung über mehrere Jahre Freiheitsstrafe entscheiden kann.

  • Wenn Sie erstmals mit einem Strafverfahren konfrontiert werden, ist die Beweisaufnahme meist der Punkt, an dem die Unsicherheit am größten ist. Viele Mandanten, die sich an uns wenden, berichten davon, dass sie das Gefühl haben, die Dinge liefen bereits gegen sie, ohne dass sie selbst etwas tun könnten. Genau dieses Gefühl entsteht, weil häufig unklar ist, was die Beweisaufnahme eigentlich bedeutet und welche Auswirkungen sie konkret auf die eigene Situation hat. Tatsächlich ist die Beweisaufnahme kein festes Ergebnis, sondern ein fortlaufender Prozess, der sich entwickeln, verändern und auch zugunsten des Beschuldigten wenden kann. Gerade in dieser Phase entscheidet sich häufig, ob ein Verfahren eskaliert oder sogar frühzeitig beendet werden kann.

  • Bei dem Beginn eines Strafverfahrens stellt sich sehr schnell die Frage, ob Sie einen Pflichtverteidiger bekommen oder selbst einen Wahlverteidiger beauftragen sollten. Viele Mandanten wissen zunächst gar nicht, worin der Unterschied zwischen einem Wahl- und einem Pflichtverteidiger liegt oder gehen davon aus, dass ein Pflichtverteidiger „kostenlos“ und damit automatisch die beste Lösung sei. In unserer täglichen Arbeit bei Dr. Böttner Rechtsanwälte erleben wir immer wieder, dass diese Annahme zu Unsicherheiten führt. Tatsächlich hat die Entscheidung zwischen Wahl- und Pflichtverteidigung einen entscheidenden Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens und darauf, wie intensiv und strategisch Ihre Verteidigung geführt wird.

  • Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kommt für die meisten Betroffenen äußerst plötzlich und unerwartet. Eine Vorladung der Polizei, ein Brief von der Staatsanwaltschaft oder sogar eine Durchsuchung können innerhalb weniger Minuten das gesamte Sicherheitsgefühl erschüttern. In dieser Situation fühlen sich viele Menschen überfordert, verunsichert oder auch allein gelassen. Genau dann stellt sich eine der wichtigsten Fragen überhaupt, und zwar, wem kann ich meine Verteidigung anvertrauen? Die Wahl des richtigen Strafverteidigers und der richtige Zeitpunkt für den Mandatsbeginn sind häufig entscheidend dafür, wie sich ein Strafverfahren entwickelt – und ob es möglicherweise frühzeitig beendet werden kann.

  • Für die meisten Betroffenen beginnt ein Strafverfahren stets mit Unsicherheit. Ein Schreiben der Polizei, eine Einladung zur Vernehmung oder das Wissen, dass gegen einen ermittelt wird, wirft zahlreiche Fragen auf. Was passiert jetzt? Was darf ich sagen und was sollte ich besser für mich behalten? Gerade diese frühzeitige Phase ist besonders essenziell. Hier entscheidet sich oft, ob ein Verfahren eskaliert oder ob es doch gelingt, die Situation frühzeitig zu entschärfen. Das Ermittlungsverfahren ist also der zentrale Abschnitt, in dem eine professionelle Strafverteidigung für Sie besonders wirkungsvoll ist.

  • EU zwingt Kryptobörsen zur Offenlegung – droht jetzt die große Steuerfahndungswelle?

    Die Zeit der Anonymität im Kryptohandel neigt sich dem Ende zu. Was bislang vielen Anlegern als sicherer Hafen vor dem Blick der Steuerbehörden galt, wird schon bald vollständig transparent sein. Mit der neuen DAC8-Richtlinie schafft die Europäische Union die Grundlage dafür, dass Kryptobörsen künftig umfassend personenbezogene Daten an die Finanzämter der Mitgliedsstaaten melden müssen – und das nicht nur innerhalb der EU. Auch große internationale Plattformen wie Binance, Coinbase oder Kraken werden verpflichtet, ihre europäischen Kunden offenzulegen. Für deutsche Anleger bedeutet das, dass das Finanzamt in naher Zukunft mit einem Mausklick sehen kann, wer über ein Krypto-Konto verfügt, welche Transaktionen durchgeführt wurden und ob daraus steuerpflichtige Gewinne entstanden sind. Wer in der Vergangenheit versäumt hat, Krypto-Erträge korrekt anzugeben, muss sich auf unangenehme Post vom Finanzamt einstellen – und im schlimmsten Fall auf ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

  • Fehlendes Protokoll verhindert Urteilsvollzug

    In einem aktuellen Beschluss hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Angeklagter aus der Untersuchungshaft zu entlassen ist, wenn das schriftliche Protokoll der Hauptverhandlung nicht rechtzeitig vorliegt. Hintergrund war ein Fall vor dem Landgericht Wuppertal, bei dem ein Mann wegen bandenmäßigen Drogenhandels zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Urteil konnte ihm jedoch nicht zugestellt werden, weil auch sechs Monate nach der Urteilsverkündung kein Protokoll der Hauptverhandlung vorlag. Dieses Protokoll ist für eine wirksame Zustellung gemäß § 273 Abs. 1 StPO zwingend notwendig. Ohne das Protokoll beginnt keine Rechtsmittelfrist nach § 341 Abs. 1 StPO zu laufen – eine Überprüfung des Urteils, etwa im Wege der Revision nach § 333 StPO, ist somit nicht möglich.

  • Unsere Expertise: Hohe Freispruchquote bei Vergewaltigungsprozessen bei Dr. Böttner Rechtsanwälte

    Wir, bei Dr. Böttner Rechtsanwälte, setzen uns stets mit Nachdruck für die Rechte unserer Mandanten ein. Gerade in Vergewaltigungsprozessen können wir eine außerordentlich hohe Freispruchquote aufweisen, was eindeutig für unsere Kompetenz und Erfahrung spricht. Das gilt besonders in solchen Fällen, in denen die Aussage des Opfers gegen die des mutmaßlichen Täters stehen. Mit Blick auf die möglichen strafrechtlichen Sanktionen ist gerade in solchen Situationen eine frühzeitige Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt für Vergewaltigung essenziell!

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit

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