In den letzten Jahren hat die Verfolgung des Straftatbestandes „Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften“ (§ 184b StGB) aufgrund der Bildung von Sonderabteilungen der Staatsanwaltschaften stark zugenommen. Die oft kostenlose und einfache Verfügbarkeit von Kinderpornografie im Internet führt immer wieder zu Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen.
Ein Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung, des Erwerbs oder des Besitzes von Kinderpornografie kann für den Beschuldigten große Auswirkungen haben. Selbst wenn das Verfahren letztlich eingestellt wird oder es zu einem Freispruch kommt, kann bereits die Beschuldigung enorme Folgen auf das Berufs- und Privatleben des Beschuldigten haben. Darum sollte Ihr Anwalt bei dem Vorwurf der Kinderpornographie nach § 184b StGB sorgsam gewählt sein.