Tötungsdelikt

Was sind die Unterschiede zwischen Totschlag und Mord? Was versteht man unter Körperverletzung mit Todesfolge? Welche Strafe erwartet einen im Falle eines Tötungsdeliktes? Und wie hoch sind die Kosten für einen Strafverteidiger in einem solchen Verfahren?

Wenn gegen Sie oder einen nahen Angehörigen wegen einem Tötungsdelikt ermittelt wird, ist es verständlich, dass Sie viele offene Fragen haben. Daher möchten wir Ihnen auf dieser Seite einen ersten Überblick über die Straftaten des deutschen Strafrechts geben.

Tötungsdelikte werden in der Regel als Fälle der sogenannten notwendigen Verteidigung gemäß § 140 StPO behandelt. Das bedeutet, dass Ihnen in jedem Fall ein Strafverteidiger zur Seite gestellt wird. Es ist von großer Bedeutung, dass Sie selbst die Auswahl eines geeigneten Strafverteidigers treffen und nicht dem Gericht überlassen. Während des gesamten Verfahrens benötigen Sie einen besonders erfahrenen Verteidiger, der auf das Strafrecht spezialisiert ist, dem Sie vertrauen können und der bedingungslos an Ihrer Seite steht. Rechtsanwalt Dr. Böttner hat jahrelange Erfahrung in der Beratung und Verteidigung in diesem Bereich und kann Ihnen erfolgreich zur Seite stehen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, ein unverbindliches Erstgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Böttner über unsere Kontaktseite zu vereinbaren.

Welche Tötungsdelikte gibt es im Strafrecht?

Sämtliche Tötungsdelikte haben erkennbar eines gemeinsam: Die Tötung eines Menschen. Die weiteren Tatumstände begründen sodann, ob es sich um einen Mord, einen Totschlag oder beispielsweise eine fahrlässige Tötung handelt.

Folgende Delikte finden sich im Strafgesetzbuch:

  • Mord (§ 211 StGB)
  • Totschlag (§ 212 StGB)
  • Minder schwerer Fall des Totschlags (§ 213 StGB)
  • Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
  • Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
  • Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
  • Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB)
  • Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB)
  • Erpresserischer Menschenraub bzw. Geiselnahme mit Todesfolge (§ 239a Abs. 3 StGB)

Vorsatz oder Fahrlässigkeit – worin besteht der Unterschied?

Ein wesentlicher Unterschied in der Einordnung eines Delikts besteht darin, ob die Tötung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte. So ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass ein Tötungsdelikt vorsätzlich geschieht, während der Totschlag „im Affekt“ passiert. Tatsächlich handelt es sich bei beiden Straftatbeständen um vorsätzliche Delikte. Erfolgte die Tötung lediglich fahrlässig, dann kommen dagegen Straftatbestände wie die fahrlässige Tötung oder der Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht.

Aber wann genau liegt nun ein vorsätzlicher Delikt vor? Vorsatz liegt in der Regel dann vor, wenn eine der folgenden Fragen mit „Ja“ beantwortet werden kann:

  • Wollte der Täter, dass die Person stirbt?
  • Wusste der Täter sicher, dass die Person stirbt?
  • Hat der Täter zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Person stirbt?

Mord und Totschlag – worin besteht der Unterschied?

Es handelt sich nur dann um einen Mord, wenn vorsätzlich ein Mensch getötet wurde und zusätzlich ein sogenanntes Mordmerkmal vorliegt. Der Gesetzgeber hat die Mordmerkmale abschließend im Gesetz aufgelistet.

Ein Mord liegt vor, wenn der Täter

  • aus Mordlust,
  • zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
  • aus Habgier,
  • aus niedrigen Beweggründen,
  • heimtückisch,
  • grausam,
  • mit gemeingefährlichen Mitteln,
  • oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken

tötet.

Es gibt verschiedene Arten von Morden, die häufig vorkommen. Beispielsweise zählt dazu das hinterhältige Töten eines schlafenden Opfers oder die Tötung mit dem Ziel, an ein Erbe zu gelangen. Allerdings ist die genaue Feststellung, ob tatsächlich ein solches Mordmerkmal vorliegt, oft ein Hauptstreitpunkt in Straftaten.

Falls keines dieser Mordmerkmale gegeben ist, handelt es sich höchstens um einen Totschlag und nicht um Mord.

Diese Unterscheidung ist insbesondere für die Bestimmung des Strafmaßes von Bedeutung. Mord sieht zwangsläufig eine lebenslange Freiheitsstrafe vor und verjährt nie. Totschlag hingegen wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren bestraft. Nur bei besonders schwerem Totschlag kann eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Totschlag verjährt nach 20 Jahren.

Ob ein Mordmerkmal vorliegt, wird oft in Gerichtsverfahren umstritten und bietet Möglichkeiten für die Strafverteidigung. Daher ist es äußerst wichtig, dass jemand, der des Mordes verdächtigt wird, einen erfahrenen Strafverteidiger an seiner Seite hat, der sich für seine Rechte in allen Verfahrensphasen einsetzt.

TÖTUNG DURCH KÖRPERVERLETZUNG

Die Tötung durch Körperverletzung ist eine Straftat, die sowohl Elemente einer vorsätzlichen Körperverletzung als auch einer fahrlässigen Tötung umfasst.

Ein Tötungsdelikt, der diesen Tatbestand erfüllen könnte, ist zum Beispiel, wenn der Beschuldigte in einem Handgemenge mit dem Opfer absichtlich mit der Faust ins Gesicht schlagen wollte, dabei jedoch eine ungünstige Stelle traf, die zum Tod des Opfers führte. Der Beschuldigte beabsichtigte nicht, das Opfer zu töten, noch nahm er den Tod in Kauf. Sein Ziel war allein, Verletzungen zuzufügen. Der Tod trat daher lediglich fahrlässig ein.

Für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge sieht das Strafgesetz eine Freiheitsstrafe zwischen drei und fünfzehn Jahren vor.

WELCHE STRAFEN SIND BEI EINEM SOLCHEN TÖTUNGSDELIKT ZU ERWARTEN?

Das Strafmaß bei einem solchen Tötungsdelikt hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Vorstrafen oder die Beweggründe des Beschuldigten für die Tat können sich zum Beispiel auf das Strafmaß auswirken. Ohne konkreten Bezug zum individuellen Fall kann keine genaue Angabe zur Höhe der Strafe gemacht werden. Das Gesetz sieht jedoch für jeden Straftatbestand bestimmte Mindest- und Höchststrafen vor.

Tötungsdelikt Mindest- und Maximalstrafe
MordLebenslange Freiheitsstrafe
Totschlagmindestens 5 Jahre maximal 15 Jahre
Minder schwerer Fall des Totschlagsmindestens 1 Jahr maximal 10 Jahre
Tötung auf Verlangenmindestens 6 Monate maximal 5 Jahre
Schwangerschaftsabbruchmindestens Geldstrafe maximal 3 Jahre
Fahrlässige Tötungmindestens Geldstrafe maximal 5 Jahre
Körperverletzung mit Todesfolgemindestens 3 Jahre maximal 15 Jahre
Raub mit Todesfolgemindestens 10 Jahre maximal lebenslänglich
Brandstiftung mit Todesfolgemindestens 10 Jahre maximal lebenslänglich
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolgemindestens 10 Jahre maximal lebenslänglich
Erpresserischer Menschenraub bzw. Geiselnahme mit Todesfolgemindestens 10 Jahre maximal lebenslänglich

WIRD LEBENSLÄNGLICH WIRKLICH LEBENSLÄNGLICH?

Eine lebenslange Freiheitsstrafe wird tatsächlich für das gesamte Leben verhängt, zum Beispiel bei einem Tötungsdelikt. Im Gegensatz zu dem, was viele glauben, gibt es keine automatische Entlassung nach 15 Jahren. Allerdings besteht bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Möglichkeit, die restliche Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung auszusetzen. In solchen Fällen ist eine vorzeitige Entlassung tatsächlich möglich. Ob und wann die lebenslange Freiheitsstrafe ausgesetzt wird, liegt im Ermessen der Strafvollstreckungskammer und wird in jedem Einzelfall entschieden.

Anders verhält es sich, wenn die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt wird. In solchen Fällen ist eine Entlassung erst zu einem späteren Zeitpunkt als den üblichen 15 Jahren möglich. Das Gericht, das über die Strafe entscheidet, beurteilt bereits zu diesem Zeitpunkt, ob eine „besondere Schwere der Schuld“ vorliegt. Diese Entscheidung kann Auswirkungen auf eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren haben. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, bereits während des Verfahrens eine umfassende Verteidigung aufzubauen.

Ein weiteres Beispiel dafür ist die Sicherungsverwahrung. Hier erfolgt die Freiheitsentziehung nicht mehr als Strafe, sondern ausschließlich zum Schutz der Bevölkerung. Eine Entlassung wird erst in Erwägung gezogen, wenn die Gerichte davon überzeugt sind, dass keine Gefahr mehr von der verurteilten Person ausgeht.

KÖNNEN NOTWEHR, NOTSTAND UND NOTHILFE BEI EINEM TÖTUNGSDELIKT ZUM FREISPRUCH FÜHREN?

Abhängig vom Ablauf einer Straftat kann die Begehung durch einen sogenannten Rechtfertigungsgrund gerechtfertigt sein, was letztendlich zu einem Freispruch führt.

Wir haben grundlegende Informationen zur Notwehr und Nothilfe für Sie zusammengestellt: Wann liegt Notwehr vor und was versteht man unter Nothilfe?

Im Rahmen einer Erstberatung bei einem Tötungsdelikt wird Rechtsanwalt Dr. Böttner mit Ihnen besprechen, ob in Ihrem Fall ein solcher Rechtfertigungsgrund vorliegen könnte.

WAS BEDEUTET DER BEGRIFF „PFLICHTVERTEIDIGER“?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den meisten Straftaten um Fälle, die gemäß § 140 StPO eine notwendige Verteidigung erfordern. Das bedeutet, dass der beschuldigte Person bei einem Tötungsdelikt nicht nur das Recht auf anwaltliche Unterstützung zusteht, sondern sie sogar verpflichtet ist, sich von einem Strafverteidiger verteidigen zu lassen.

Die Auswahl des Strafverteidigers obliegt normalerweise der beschuldigten Person selbst. Nur wenn sie von diesem Recht keinen Gebrauch macht, bestimmt das Gericht einen Pflichtverteidiger für sie.

Angesichts der schwerwiegenden Konsequenzen einer Verurteilung wegen einer Straftat können bereits geringfügige Fehler und Aspekte des Falles während des Ermittlungsverfahrens oder im Laufe des Gerichtsverfahrens über das Strafmaß oder sogar über einen Freispruch entscheiden. Aus diesem Grund ist es äußerst ratsam bei einem Tötungsdelikt, von dem Recht zur Auswahl eines Verteidigers Gebrauch zu machen. Nur so kann sich die beschuldigte Person sicher sein, einen Verteidiger ihres Vertrauens an ihrer Seite zu haben.

WELCHE KOSTEN FALLEN IN EINEM STRAFVERFAHREN FÜR EINEN STRAFVERTEIDIGER AN?

Es ist nicht möglich, eine pauschale Aussage über die Kosten eines Strafverfahrens in solchen Fällen wie einem Tötungsdelikt zu treffen, da sie stark variieren. Deshalb bieten wir bei Straftaten eine kostenlose Erstberatung mit Einsicht in die Akten an, um Ihnen ein konkretes Preisangebot machen zu können. So erhalten Sie volle Kostentransparenz und können zuverlässig kalkulieren. Weitere Informationen darüber, welche Faktoren die Höhe der Investition in die Verteidigung bestimmen, finden Sie hier: Anwaltskosten bei Strafverteidigung.

Gerne können Sie bei einem Tötungsdelikt im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs mit Rechtsanwalt Dr. Böttner besprechen, welche Kosten auf Sie zukommen. Dadurch können Sie auch schnell herausfinden, ob die Chemie zwischen Ihnen stimmt. Vertrauen, Erfahrung und hohe Kompetenz sind drei unverzichtbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem Strafverteidiger. Daher sollte auch in dieser schwierigen Zeit eine bewusste Entscheidung getroffen werden. Eine gute Strafverteidigung kann den Unterschied zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und Freispruch ausmachen.

Katergorie

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt am Main und Neumünster | Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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