Rechtsanwalt für Bestechung & Korruption

Im Wirtschaftsstrafrecht versteht man unter dem Oberbegriff „Korruption“ den Missbrauch einer Vertrauensstellung mit dem Ziel, in den Genuss eines materiellen oder immateriellen Vorteils zu kommen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Im Strafrecht ist insbesondere die Verfolgung von Korruptionsdelikten und Bestechung stark ausgeweitet worden. Neben den „klassischen“ Straftatbeständen der Bestechung und Bestechlichkeit sind auch Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sowie die Bestechung im geschäftlichen Verkehr Straftaten, die in der Regel von spezialisierten Sonderdezernaten der Staatsanwaltschaften bearbeitet werden.

Die verschiedenen Delikte im Bereich der Korruption haben das Ausnutzen einer Stellung in einem Unternehmen, einer Behörde oder einer anderen Institution durch Nichtbeachtung verpflichtender Verhaltens- oder Ermessensvorschriften, Amtspflichten, gesetzlichen Regelungen oder (nur) moralischen Standards gemein.

Die Grenzen zwischen Korruption und legalem Verhalten sind indes fließend. Insbesondere mit der Einführung der Strafbarkeit der Bestechung im geschäftlichen Verkehr ist bis vor wenigen Jahren noch legales Verhalten strafbar geworden und die Zahl der Ermittlungsverfahren sind in diesem Bereich durch Ausweitung der Strafverfolgung erheblich angestiegen. Während früher die Zahlung von Geldern an Entscheidungsträger außerhalb der EU sogar steuerlich absetzbar war, werden heutzutage derlei Geschäftspraktiken als Bestechung verfolgt – mit erheblichen Konsequenzen nicht nur in finanzieller Hinsicht, wie die Prozesse gegen leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder großer Konzerne zeigen.

Neben empfindlichen Strafen – die selbst bei Ersttätern häufig im Bereich von Freiheitsstrafen liegen – drohen im Falle einer Verurteilung wegen Bestechung bzw. Korruption erhebliche finanzielle Konsequenzen. Durch Vermögensabschöpfung kann der Staat nach dem sog. „Bruttoprinzip“ alles einziehen, was ein Unternehmen oder eine Einzelperson aus der Straftat erlangt hat, wobei die Aufwendungen in der Regel nicht abgezogen werden dürfen. Erlangt ein Unternehmen also durch Korruption einen Auftrag für ein Bauprojekt im Werte von 5 Mio. Euro, dann droht der Verfall in dieser Höhe, obgleich die Umsetzung des Auftrages 4 Mio. Euro für Baumaterial und Personal gekostet hat. Zusätzlich kann auch gegen das Unternehmen selbst eine Geldstrafe verhängt werden. Das Beispiel eines großen deutschen Autokonzern zeigt, dass diese zum Teil im mehrstelligen Millionenbereich liegen kann.

Deshalb sollte sowohl im Rahmen der Strafverteidigung als auch in der präventiven Vorfeldberatung (Compliance) ein erfahrener und auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt eingesetzt werden.

Bei Korruption, Verdacht der Bestechung oder der Bestechlichkeit, Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung und Bestechung im geschäftlichen Verkehr werden Sie persönlich durch Rechtsanwalt Dr. Böttner als Fachanwalt für Strafrecht betreut.

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