Wirtschaftsstrafrecht

Unsere Kanzlei-Leistungen im Wirtschaftsstrafrecht: Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bietet Ihnen Strafverteidiger Dr. Böttner kompetente Unterstützung in nahezu allen Bereichen des Wirschaftsstrafrechts. Die nachstehende Liste von Kompetenzen unserer Kanzlei nebst Erläuterungen zum Wirtschaftsstrafrecht dient der groben Orientierung. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Der Straftatbestand der Unterschlagung nach § 246 StGB ist erfüllt, wenn jemand sich eine fremde, bewegliche Sache rechtswidrig zueignet, obwohl er diese bereits besitzt – etwa als Entleiher, Mieter oder Dienstleister.

  • Für den Fall einer Insolvenzverschleppung sieht das Insolvenzstrafrecht harte Strafen für Geschäftsführer vor.

    Als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger berät Sie Herr Dr. Böttner sowohl im Vorfeld einer Insolvenz als auch bei bereits eingetretener Insolvenzverschleppung, um Insolvenzschäden möglichst zu vermeiden oder zumindest drastisch einzuschränken – insbesondere solche Folgen einer Insolvenzverschleppung, die Ihre zukünftige Karriere und Berufsausübung nachhaltig gefährden könnten.

  • Das Wirtschaftsstrafrecht zählt nicht zuletzt aufgrund der wachsenden Bedeutung des Untreuetatbestandes zu den Feldern des Strafrechts, dem sich die Kanzlei mit einem besonderen Schwerpunkt widmet. Die Anzahl der Strafverfahren mit dem Vorwurf der Untreue ist in den letzten Jahren durch eine Intensivierung der Strafverfolgung unter Einrichtungen spezialisierter Abteilungen für Wirtschaftsstrafrecht bei den Staatsanwaltschaften sprunghaft angestiegen.

  • Die Vorschrift soll Strafbarkeitslücken zwischen Betrug und Untreue schließen. Sie tritt insbesondere in einem 3 Personen Verhältnis hinsichtlich der unerlaubten Nutzung von EC-Karten und sonstigen Kreditkarten und Scheckkarten in Erscheinung.

  • Speziell im Wirtschaftsstrafrecht wird der Unternehmer oder Manager häufig mit dem Betrug konfrontiert, wenn es beispielsweise um die Kreditvergabe oder um Handelsgeschäfte geht. Hier zeigt sich die Notwendigkeit der rechtlichen Beratung oder Strafverteidigung durch einen auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

  • Einen hohen Stellenwert im Wirtschaftsstrafrecht nehmen Straftaten im Zusammenhang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Verstößen gegen Buchführungspflichten und Verhaltenspflichten im Falle der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen ein. Bereits das Bekanntwerden von strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Betroffenen sorgt in letzter Zeit für große Aufmerksamkeit in den Medien mit existenzbedrohendem Ausmaß.

  • Das Steuerstrafrecht betrifft auch Unternehmen und Unternehmer, denen durch falsche Angaben in Bilanzen oder der unvollständigen Abfuhr von Steuern oder sonstigen Abgaben schnell strafrechtliche Ermittlungen drohen.

  • Ein wichtiger Faktor im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ist die Präventivberatung für Unternehmer bzw. die strafrechtliche Unternehmensberatung. Sie zielt darauf ab, Straftaten im Wirtschaftsverkehr zu vermeiden und die Möglichkeiten des „Erlaubten“ abzustecken. So sind unternehmerische Planungssicherheit und auch rechtliche „Absicherungen“ gewährleistet.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit.

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