Ein wichtiger Faktor im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ist die Präventivberatung für Unternehmer bzw. die strafrechtliche Unternehmensberatung. Sie zielt darauf ab, Straftaten im Wirtschaftsverkehr zu vermeiden und die Möglichkeiten des „Erlaubten“ abzustecken. So sind unternehmerische Planungssicherheit und auch rechtliche „Absicherungen“ gewährleistet.