Strafrechtliche Präventivberatung / Unternehmensberatung

Die Präventivberatung für Unternehmer (strafrechtliche Unternehmensberatung) ist eine oft unterschätzte, jedoch tragende Säule im Wirtschaftsstrafrecht. Sie zielt darauf ab, Straftaten im Wirtschaftsverkehr zu vermeiden und die „Möglichkeiten des Erlaubten“ proaktiv abzustecken. Die Präventivberatung ist eine Vorsorge für unternehmerische Planungssicherheit und dient der rechtlichen „Absicherung“ unternehmerischer Entscheidungen.

Aufgrund der Komplexität der Vorschriften und Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrechts ist einem Unternehmer, aber auch anderen Teilnehmern des Wirtschaftslebens, der strafrechtliche Hintergrund unternehmerischen Handelns oft in weiten Teilen unbekannt. So sind unternehmerische Entscheidungen mit erheblichen strafrechtlichen Risiken verbunden.

Unwissenheit ist eine Situation, die den Menschen ebenso hermetisch abschließt wie ein Gefängnis.

Simone de Beauvoir (Schriftstellerin und Philosophin), 1908-1986

Strafrechtliche Präventivberatung für Unternehmer

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) haben in der Vergangenheit vielfach darauf verzichtet, ihr Unternehmen in strafrechtlicher Hinsicht durch präventive Beratung abzusichern. Mit der Ausweitung der strafrechtlichen Verfolgung auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrecht durch Sonderdezernate der Staatsanwaltschaften birgt nicht nur die Organisationsform und Struktur des Unternehmens, sondern letztlich jede wesentliche unternehmerische Entscheidung die Gefahr der (unwissentlichen) Verwirklichung von Straftatbeständen, die durch eine präventive Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt leicht hätten vermieden werden können.

Strafbare Werbung

§ 16 UWG (Strafbare Werbung)

(1) […]

(2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Für die Staatsanwaltschaft ist es unerheblich, ob der Unternehmer wusste, dass es sich bei seinem Werbekonzept um eine Straftat handelt. Bei einem Verstoß gegen diese bei Weitem nicht einfach zu verstehende Norm droht die Arrestierung und anschließende Einziehung des gesamten Bruttoerlöses, was in der Regel die sofortige Insolvenz des Unternehmens bedeutet.

Die Kosten einer präventiven Beratung betragen selbst bei kleineren Unternehmen nur einen verschwindend geringen Bruchteil dessen, was Ihnen und Ihrem Unternehmen durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren an Schaden entstehen kann. Haben Sie beispielsweise schon einmal versucht, mit einer Vorstrafe in die USA einzureisen?

Gute Planung mit Hilfe eines auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalts

Die Präventivberatung richtet sich an sämtliche am Wirtschaftsprozess beteiligte Personen und kann in vielen unterschiedlichen Bereichen eingesetzt und berücksichtigt werden. Ob in der Durchführung einer Entscheidung oder bereits im Vorfeld der Planung, ein auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann sein Fachwissen jederzeit einbringen und hilft so, Risiken abzuwägen und Fehler zu vermeiden. Spätestens in Krisensituationen oder bei bereits laufenden Ermittlungen ist ein Rechtsanwalt zwingend erforderlich.

Präventivberatung kann vor Strafverfahren schützen

Durch Aufstellung möglicher Szenarien mit juristischen Bezügen und gesetzlichen Grenzen sind Sie „auf der sicheren Seite“. Frühe Planung und Absicherung sorgen für Sicherheit und Risikominimierung – auch in finanzieller Hinsicht.

Die strafrechtliche Präventivberatung beinhaltet darüber hinaus einen weiteren Aspekt: Es kann bereits im Vorwege (bspw. vor einem Vertragsschluss) das strafrechtliche Hintergrundwissen erlernt und mit folgenreichen Entscheidungen abgewogen werden. Angesichts möglicher Haftungsfragen mit teilweise auch persönlicher Haftung sollten sich Unternehmer durch einen Rechtsanwalt proaktiv beraten lassen, damit sie wissen, welche strafrechtlichen Risiken sie selbst vermeiden können.

Sind Sie Unternehmer und interessiert an Planungssicherheit und Fehlerminimierung? Lassen Sie sich von uns präventiv beraten. Für Fragen und Auskünfte im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Böttner als Fachanwalt für Strafrecht gern persönlich zur Verfügung.

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